Meldeverfahren Stadt Emsdetten Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Emsdetten

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.09.2023 bis 06.10.2023
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Lärm macht krank!

In unserem Alltag – insbesondere in Städten – sind wir ständig umgeben von mehr oder weniger lauten Geräuschen und Lärm. Teilweise empfinden wir das als störend (z. B. Straßenverkehr, Fluglärm, Baulärm, der Rasenmäher des Nachbarn, Hundegebell), manchmal auch sogar als angenehm (z. B. Musik, Konzerte, Meeresrauschen, lautes Lachen). Die jeweilige Wahrnehmung kann dabei individuell abweichen. Wenn Menschen allerdings dauerhaft hohen Lärmpegeln ausgesetzt werden, kann dies zur ernsthaften Schädigung der körperlichen und psychischen Gesundheit führen, beispielsweise in Form von Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Tinnitus oder Stress.

Wie wird Lärm gemessen?

Geräusche werden sehr unterschiedlich wahrgenommen. Ob sie für eine Person eine Belastung darstellen, hängt von vielen Faktoren ab. So kann sich eine gesellige Gruppe über laute Musik freuen, während die Nachbarin sich über dieselbe Musik ärgert, da sie am nächsten Tag früh aufstehen muss. Nachts werden Geräusche zudem eher als laut empfunden als tagsüber, wenn viele Lärmquellen aktiv und wir meist mit anderen Dingen beschäftigt sind.

Geräusche werden in Schallwellen übertragen. Je weiter die Geräuschquelle entfernt ist, desto schwächer werden diese Wellen. Die Stärke der Schallwellen nennt man Schalldruckpegel (umgangssprachlich: Lautstärke). Sie wird in Dezibel (dB) angegeben. Die Grenze des menschlichen Hörens liegt bei einem Dezibel. Lautstärken um 50 dB sind allgemein noch angenehm, bei etwa 100 dB wird es in der Regel unangenehm und bei rund 120 dB wird Lärm sogar schmerzhaft wahrgenommen. Dabei sind 100 dB jedoch nicht doppelt so laut wie 50 dB. Die Dezibel-Skala ist logarithmisch aufgebaut, steigt also immer steiler an. Eine Zunahme um +10 dB wird daher als doppelt so laut wahrgenommen. 60 dB sind demnach bereits doppelt so lauf wie 50 dB.

Ab wann ist Lärm schädlich?

Ab etwa 40 dB kann es bereits zu Konzentrationsstörungen kommen, Hörschäden können bei dauerhafter Beschallung ab 60 dB entstehen. Bei längerer Aussetzung von Lärmpegeln ab 65 dB wurde ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachgewiesen. Bei nur kurzer Einwirkung von 120 dB können bleibende Hörschäden entstehen – reflexartig halten wir uns die Ohren zu.

Kritisch und lange Zeit unterschätzt sind allerdings die dauerhaft auf uns wirkenden Lärmbelastungen, z. B. durch den Straßenverkehr. Vorbeifahrende Pkw erreichen Werte zwischen 55 und 75 dB (u. a. abhängig von der Fahrgeschwindigkeit, dem Motor und der Straßenoberfläche), Lkw und Motorräder liegen meist darüber.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) benennt daher bereits Auslösewerte (also Lautstärken, ab denen schützende Vorkehrungen getroffen werden sollten) von dauerhaft 53 dB über Tag und 45 dB in der Nacht. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt Werte von 55 dB (nachts) bzw. 65 dB (tags). Im Rahmen der Lärmaktionsplanung (Richtlinie 2002/49/EG) sind Schutz- oder Verminderungsmaßnahmen ab spätestens 60 dB (nachts) bzw. 70 dB (tags) zu entwickeln. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Emsdetten werden davon abweichend die geringeren Werte des Umweltbundesamtes herangezogen.

Lärmaktionsplanung – Was ist das?

Doch was ist denn nun eine ‚Lärmaktionsplanung‘ überhaupt?

Seit dem Jahr 2002 ist es Ziel der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Menschen vor schädlichen Lärmeinflüssen zu schützen. Dazu wurde die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen, die in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. In Deutschland geschah dies im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), speziell in dessen § 47d.

Darin werden die zuständigen Behörden verpflichtet, sogenannte Lärmaktionspläne (kurz: LAP) zu erstellen, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen oder in Ballungsräumen untersucht und durch entsprechende Maßnahmen geregelt bzw. gemindert werden sollen. Was genau ein Lärmaktionsplan enthalten muss, ist durch den Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgegeben.

Die ersten Lärmaktionspläne wurden durch die Ballungsräume und Großstädte ab dem Jahr 2008 erarbeitet und über die Bundesländer an die EU gemeldet. Seitdem sind diese alle fünf Jahre zu aktualisieren bzw. auch für alle weiteren Kommunen mit entsprechenden Betroffenheiten neu aufzustellen. Inzwischen läuft die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung, in der nun nahezu alle Kommunen bis Juli 2024 einen neuen Lärmaktionsplan erstellen müssen.

Die Grundlage dazu liefert eine einheitliche Lärmkartierung, die im Bundesland NRW durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) nach Berechnungsvorgaben der EU für alle relevanten Hauptverkehrsstraßen erstellt hat. Für die Kartierung und Aktionsplanerstellung entlang der Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Um welchen Lärm geht es?

Als Lärm werden belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche verstanden, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung geht es dabei jedoch nicht um den – sicherlich auch häufig als störend empfundenen – Lärm in der Nachbarschaft.

Vielmehr geht es um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Dieser stellt in der Regel eine konstante Belastung für die Betroffenen dar und kann durch entsprechende Maßnahmen außerdem meist im Handlungsspielraum der zuständigen Behörden und Baulastträger konkret beeinflusst werden.

Welche Straßen werden untersucht?

Im Bereich Straße werden nach §47b Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundesfern- und Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen (Kfz) pro Jahr oder 8.200 Kfz in 24 Stunden betrachtet. In Nicht-Ballungsraum-Kommunen, hierzu gehört auch Emsdetten, werden Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen als Hauptverkehrsstraßen in der Lärmatkionsplanung betrachtet, sofern diese ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr oder 8.200 Kfz in 24 Stunden aufweisen.

In der Stadt Emsdetten sind dies die folgenden Straßenzüge im Stadtgebiet:

  • die von Nord nach Süd verlaufende B 481
  • die von Ost nach West verlaufende B 475 bzw. die innerstädtische Landesstraße L 590 - Elbersstraße, Wilhelmstraße und Borghorster Straße (bis zur Kreuzung mit der K 53)

Weitere betrachtete Straßen

Darüber hinaus gibt es jedoch Straßenabschnitte, die laut eigenen Zählungen ebenfalls ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr oder 8.200 Kfz in 24 Stunden aufweisen und daher im Rahmen der Lärmaktionsplanung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus berücksichtigt werden. Hierzu gehören

  • die K53 im Abschnitt zwischen den Straßen Im Holtkamp und Borghorster Straße,
  • die L592 Nordwalder Straße im Abschnitt Lerchenfeld bis Buckhoffstraße/ Mühlenstraße,
  • die L590 Borghorster Straße zwischen K53 und Spatzenweg,
  • die Münsterstraße zwischen Innenstadtring und B481
  • der komplette Innenstadtring.

Sobald die Lärmberechnungen für diese Straßenabschnitte vorliegen, werden sie ebenfalls veröffentlicht.

Was sind ruhige Gebiete?

Neben der Minderung bestehender Lärmbelastung beinhaltet ein Lärmaktionsplan auch den Schutz von sogenannten „Ruhigen Gebieten“. Dabei geht es darum, Gebiete auszuweisen, die bereits eine geringe Lärmbelastung aufweisen und vorsorglich vor weiterem Lärm geschützt werden sollen. Bei ruhigen Gebieten kann es sich sowohl um innerstädtische Freiflächen (wie z. B. ruhige Stadtparks, Friedhöfe oder Grünzüge), als auch um kleinere oder größere Freiflächen außerhalb einer Stadt (wie z. B. Naturschutzgebiete, Wälder oder landwirtschaftliche Flächen) handeln. Wichtig ist, dass diese konkret abgrenzbaren Gebiete der Bevölkerung als lärmarme Rückzugsorte dienen bzw. zukünftig dienen sollen. Durch die Ausweisung als ruhiges Gebiet bekommt die Verhinderung von Lärm zukünftig einen höheren Stellenwert in den Abwägungsprozessen der Stadt- und Bauleitplanung.

Wie kann ich mich beteiligen? 

In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie die Möglichkeit, bereits zu Beginn des Prozesses auf einer Online-Karte Hinweise zur Lärmsituation für die weitere Begutachtung und Maßnahmenentwicklung zu verorten.

  • Welche Straßen und Orte sind besonders von Verkehrslärm belastet und welche Maßnahmen könnten zur Lärmminderung ergriffen werden?
  • Wo haben ggf. bereits umgesetzte Maßnahmen zu einer Verbesserung der Lärmsituation geführt?
  • Wo könnten aus Ihrer Sicht ruhige Gebiete ausgewiesen werden, die zukünftig vor weiterem Lärm besonders geschützt werden müssen?

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gelten zunächst keine Beschränkungen der zu kommentierenden Straßen. Jeder Hinweis auf belastenden Verkehrslärm im Stadtgebiet seitens der Bevölkerung ist willkommen und wird ernst genommen. Um diesbezüglich aber keine falschen Erwartungen zu wecken, sei jedoch angemerkt, dass Meldungen abseits der kartierten Hauptverkehrsstraßen (siehe „Welche Straßen werden untersucht?“) wahrscheinlich noch keine ausreichende Begründung für die Durchsetzung von Maßnahmen im Sinne der Lärmaktionsplanung bei den zuständigen Baulastträgern liefern werden. Angesprochen werden sollte es aber trotzdem und vielleicht stehen Sie mit Ihrer Meinung ja nicht allein da. Wichtig aber ist, dass der Lärmaktionsplan nur die o.a. Straßenzüge zum Inhalt hat. Die übrigen Hinweise werden jedoch nachrichtlich aufgeführt. 

Geben Sie uns daher Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zu Maßnahmen und ruhigen Gebieten ein. Die Karte ist vom 13. September bis zum 06. Oktober 2023 freigeschaltet.

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken). Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Rechtswirkung und Verbindlichkeit des LAP

Nach Beschluss des Lärmaktionsplans sind die darin enthaltenen Maßnahmen nach Fachrecht gültig. Das bedeutet, dass alle planenden Fachämter und Behörden die Inhalte und Aussagen des LAP bei zukünftigen Entscheidungen mitberücksichtigen müssen. Hierzu zählen unter anderem der Straßenbau, die Straßenunterhaltung oder die Anpassung und Aufstellung von Bebauungsplänen. Der Lärmaktionsplan bleibt dabei allerdings den Vorgaben aus den übergeordneten Gesetzen untergeordnet (z. B. der StVO bei Temporeduzierung). Eine Verpflichtung der Umsetzung der Maßnahmen liegt bei einem Lärmaktionsplan leider nicht vor. Die Konkretisierung der Belange des Lärmschutzes kann jedoch dazu beitragen, dem LAP einen größeren Einfluss auf Abwägungsvorgänge zu verleihen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden im Anschluss gesammelt, durch Gutachterbüro und Stadtverwaltung sortiert, ausgewertet und – sofern relevant – bei der weiteren Erstellung des Lärmaktionsplans unter Einbezug des jeweiligen Straßenbaulastträgers berücksichtigt.

Sie stellen eine der Grundlagen zur Erstellung des Lärmaktionsplanes, bei der Identifikation von Handlungsbedarfen sowie der Herleitung von Maßnahmen und Strategien zur Lärmreduzierung in Ihrer Stadt dar (u. a. neben der Auswertung der Lärmkartierung und den bereits bestehenden Konzepten, Planungen und Maßnahmen).

Im Anschluss wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes erarbeitet, welcher dann der Politik voraussichtlich im November präsentiert und im Anschluss im Rahmen einer Auslage der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Einsicht gegeben wird. Erneut haben Sie dann die Möglichkeit, den Plan zu kommentieren und eine Stellungnahme zu den Inhalten und Maßnahmen abzugeben. Nach Auswertung der Eingaben wird der LAP final überarbeitet und vom Rat der Stadt im März beschlossen.

Bis zum 25. Juni 2024 sind alle Lärmaktionspläne fertigzustellen, an das Land zu melden und durch dieses an die EU weiterzugeben. Überschreitungen dieser Frist können zu Strafen durch die EU führen.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.emsdetten.de bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Elbersstr

Ort 48282 Emsdetten, Elbersstr.

Durch den stark wachsenden LKW und Landmaschinenverkehr hat die Geräuschbelastung sehr zugenommen. Ein weiteres Problem ist der Zustand der Straße. Auf den ersten flüchtigen Blick ist der Zustand in Ordnung, aber durch die dauerhafte Belastung durch viele und immer schwerer werdende PKW und viele LKW sacken die Kanaldeckel immer wieder ab. Dies wurde in den letzten Jahren bereits zweimal korrigiert, aber das Problem kommt immer wieder. Dazu kommt, dass die Straße abschüssig ist und unten sich eine Kreuzung befindet. PKW und LKW versuchen von der Innenstadt kommend, die Ampel bei grün zu schaffen, merken aber in Höhe der Häuser Nr. 29-31, dass die Ampel umspringt und müssen dann stark bremsen. Vor allem leere PKW Anhänger, leere LKW und leere LKW Anhänger klappern dann enorm. Maßnahmen 1. Endlich die Umgehungsstraßen bauen 2. Die Fahrbahn wieder in Ordnung bringen Angebot an die Verantwortlichen Besuchen sie uns, wir können Ihnen das gerne vor Ort zeigen.

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Hansestraße, Münsterstraße ab Grevener Damm Richtung Innenstadt mit Zunahme von Lärm- und Staubbelastung

Ort 48282 Emsdetten, Hansestr.

Der Verkehr, egal ob PKW oder LKW, hat hier in den letzten Jahren extrem Zugenommen. Alles was von Richtung Grevener Damm angefahren kommt und Richtung Innenstadt unterwegs ist fährt hier her (Verständlicherweise, die langen Schlangen an der geschlossenen Schranke Neubrückenstraße sind legendär, hier hätte vor Jahrzehnten schon reagiert werden müssen). Nun wurde vor einiger Zeit die erlaubte Geschwindigkeit auf Hansestraße - Münsterstraße von 50kmh auf 30kmh reduziert, leider wird diese nur viel zu selten (und wenn dann nur unterhalb der Moorbrücke) kontrolliert. Eine große Anzahl von Verkehrsteilnehmern verwenden diese Straße als Rennstrecke (überwiegend in den Früh- und Abendstunden) was die Lärm- bzw. Feinstaubbelastung zusätzlich steigen lässt und hierfür benötige ich als Beleg auch kein Messgerät, das eine höre ich und das andere sehe ich, vorzugsweise auf meine Fensterbänke innen und außen sowie in den Gardienen. Unser Haus wurde 1870 erbaut, da gab es weder PKW noch LKW, auch noch keinen Grevener Damm aber die Hanse- sowie Münsterstraße. Für die heutige Verkehrsbeanspruchung sind diese Straßen nie ausgelegt worden sondern wurden dazu gemacht. Als Eigentümer fühlt man sich Zwangsenteignet (wer will hier bei der krankmachenden Verkehrsbelästigung noch wohnen). Bei offenem Fenster im Sommer putzen Sie sich doof und dusselig bezogen auf Staubbelastung, bekommen aber auch keine Ruhe bezogen auf Lärm. Wenn man ehrlich miteinander umgehen würde, so müsste auf dem Straßenschild unterhalb des Straßennamens folgender Hinweis angebracht werden: "Wer hier wohnt riskiert seine Gesundheit" (gilt für viele weitere Straßen in Emsdetten ebenfalls).

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Lautstärke

Ort 48282 Emsdetten, Borghorster Str.

Leider kommt es auf der Borghorster Str. Vor allem gegen Abend gerne mal zu „Autorennen“ bei denen man die Gänge extrem hochzieht. Abgesehen von der Gefahr die sich dahinter verbirgt, ist der Lärm nicht zu unterschätzen. Auch Motorräder, die die Gänge bis zur Unendlichkeit ziehen sind extrem nervig. Eine 30er Zone zwischen Kreisverkehr und Kreisverkehr könnte hier Abhilfe schaffen. Die Umsetzung auch mit konsequenter Unterstützung von „Elsa“

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Lärmbelästigung

Ort 48282 Emsdetten, Amtmann-Schipper-Str.

Betr. Amtmann-Schipper-Str Starke Lärmbelstigung durch Quellverkehr und Durchgangsverker ( überhöhte Geschwindigkeit) nach verlassen des Kreises

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Lerchenfeld

Ort 48282 Emsdetten, Lerchenfeld

Wann kommt endlich die Westumgehung? Industrie ansiedeln, aber den Verkehr weiter durch die Stadt und die Wohngebiete lenken? Da passt grds. etwas nicht. An einem ruhigen Schlaf ist nicht zu denken. Kein ungewöhnliches Bild, wenn sich fünf LKWs der Firma Lohmann aneindender reihen. Seitdem auf der Taubenstraße die Werkstatt eröffnet wurde, gefühlt noch mehr Lohmann Container. Was ist eigentlich die Alternative zur Westumgehung liebe "Grünen" ? Immer dagegen Stimmung machen, aber selbst keine Vorschläge unterbreiten, wie der Verkehr gebändigt werden kann...

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Borghorster Str.

Ort 48282 Emsdetten, Borghorster Str.

Wie sehr Viele vor mir schon angemerkt haben, hat sich der Verkehr in den vergangenen Jahren extrem erhöht und damit auch der Verkehrslärm. Unerträglich geworden ist er allerdings in den letzten Jahren durch Verkehrsteilnehmer*innen, die uns allen beweisen müssen, wie schnell sie anfahren können, wie schnell sie überhaupt fahren können, wie laut ihre Fahrzeuge sein können (durch ständiges Aufheulen lassen) und Ignorieren des Tempolimits. In diesem Rahmen lade ich "Elsa" gerne mal ein, zwei Wochen vor unserem Haus zu stehen und Tag und Nacht zu kontrollieren. Die Stadt würde sehr viel Geld verdienen. Die Fenster im Sommer nachts oder auch tagsüber zu öffnen ist hier unmöglich, wenn man gedenkt zu schlafen oder auch zu lernen/sich zu konzentrieren. LKW, Motorräder und zur Zeit vor allem die Traktoren sind on top und krönen das Ganze zu einem auf Dauer krankmachenden Problem, doch das ist allen bereits bekannt. Vorschläge zur zeitnahen Lärmreduktion bestehen zum einen in den schon öfter geforderten 30 km/h, die dann per regelmäßig eingesetzten Blitzern kontrolliert werden müssen. Umgehungsstraßen rund um Emsdetten wären schön, und dann die Innenstadt mit einer generellen 30iger-Zone zu versehen wären meine langfristigen Ideen. Inwieweit Flüsterasphalt helfen kann...auf Autobahnen ja, innerorts bin ich da nicht sicher. Temporäre Fahrverbote sind sicher auch sinnvoll. Insbesondere LKW und landwirtschaftliche Fahrzeuge, die von 8 bis 20 Uhr fahren dürften und sonst nicht. Inwieweit es sich umsetzen lässt...ich lasse mich überraschen.

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Neuenkirchen, Nordwalde, Mesum, Steinfurt, Wettringen machen es uns vor

Ort 48282 Emsdetten, Grabbestr.

Der Berufsverkehr beginnt ab fünf. Der Schwerlastverkehr ist enorm belastend u.a. wegen der DHL. Jetzt hat die Firma Lohmann auch noch auf der Taubenstraße 51 ihre LKW-Werkstatt. Und dazu kommen schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Erntezeit rund um die Uhr fahren. Es kann nicht sein, dass Industrie angesiedelt wird (Industriepark Reckenfeld/Spatzenweg) und es keine Rücksichtnahme auf schon lange bestehende Wohngebiete gibt. Unsere Nachbarschaftsgemeinschaft (Brief liegt BM vor) fordert eine Lärmschutzwand (ausreichend Platz wäre vorhanden) oder ENDLICH die schon vor 40 Jahren versprochene Umgehungsstrasse

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Taubenstraße; LKW, Landmaschinen und Tempo

Ort 48282 Emsdetten, Taubenstr.

Die K53 ist schon lange ein Verkehrsschwerpunkt mit hoher Lärmbelastung, insbesondere durch laute LKWs und Landmaschinen. Die beschädigte Straßendecke und abgesenkte Gullideckel verursachen zusätzliche Lärmprobleme. Schnelles Fahren, besonders an der Kreuzung mit der Borghorster Straße, führt zu lauten Bremsmanövern, gefolgt von lauten Beschleunigungen. Eine Temporeduzierung und ein möglicher Kreisverkehr könnten den Lärm verringern. Aufgrund neuer Wohnungen in der Taubenstraße ist das Verkehrsaufkommen nochmal gestiegen.

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LÄRM DURCH LKW

Ort 48282 Emsdetten, Münsterstr.

Wir wohnen seit vielen Jahren auf der Münsterstraße und bemerken einen deutlichen zuwachs an Lärm. Gerade die abbremsenden und anfahrenden LKW an der Kreuzung zur Hansestraße sorgen für kurze Nächte . Ab 5:00 Uhr ist nur noch schlafen mit geschlossenen Fenster möglich. Was bei einer Wohnung im Dachgeschoss bei über 30Grad Außentemperatur einer Sauna gleicht. Die Schallschutzfenster dämmen den Pegel im Haus aber bei Nutzung des Gartens ist auch hier der Verkehr sehr präsent, obwohl eine ganze Häuserreihe noch zwischen der Bundesstraße und uns liegt. Ich frage mich wie sich die Situation darstellt wenn der geplante Kreisverkehr dort errichtet wird. Dann müssen alle LKW abbremsen um in den Kreisverkehr einzufahren.

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Reckenfelder Strasse

Ort 48282 Emsdetten, Reckenfelder Str.

Die Belastungen hier und am Grevener Damm sind extrem. Das weiß jeder in Emsdetten. Es passiert aber nichts. Bürgerbeteiligung ist gut, aber nicht, wenn sie dazu dient, weitere Verzögerungen in die Handlungen einzubauen. Hier an der Straße sind die Entscheidungen alle getroffen. Baut die Westumgehung und danach gleich weiter bis zur B481. Würden diese Entscheidungen konsequent umgesetzt, wäre eine Umgehung längst fertig. Jede und Jeder in Emsdetten weiß wo es laut ist. Also kümmert euch endlich. B. Sander

Kontaktperson

Thorsten Rösch • Mobilitätsmanager

Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt

Tel. 02572 922-505 • thorsten.roesch@emsdetten.de • Fax 02572 922-199

Datenschutzerklärung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als geltendes Recht. Sie enthält i.V.m. dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) Reglungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen.

Wir, die Stadt Emsdetten, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Soweit im Rahmen von Umfragen personenbezogene Daten (beispielsweise Geschlecht, Alter) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Die Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

I. Allgemeine Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

1. Kontakte

a) Verantwortliche Stelle

Stadt Emsdetten
Der Bürgermeister
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Vertreten durch: Herrn Oliver Kellner

Telefon: +49 (0) 25 72 / 922-0
Telefax: +49 (0) 25 72 / 922-199
E-Mail: info@emsdetten.de
DE-Mail: info@emsdetten.de-mail.de
Homepage: www.emsdetten.de

b) Datenschutzbeauftragter der Stadt Emsdetten

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Emsdetten erreichen Sie per E-Mail unter datenschutz@emsdetten.de oder telefonisch unter Tel.: 02572 / 922-123.

Hinweis:

Gemäß Art. 37 Abs. 3 hat die Stadt Emsdetten einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, welcher mehrere Behörden betreut. Genauere Informationen zum Datenschutzbeauftragten:

Zweckverband KAAW – Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West
Herr Mario Könning
Rathaus Borken
Im Piepershagen 17
46325 Borken

c) Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
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Telefon: 0211/38424-0
Telefax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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  • gemäß Art. 18 DS-GVO i.V.m. § 50 Abs. 3 DSG NRW die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DS-GVO i.V.m. § 14 DSG NRW Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
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3. Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO i.V.m. § 14 DSG NRW

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Buchstabe e DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet dann die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen und Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Webseite und die Speicherung der Protokolldateien sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an datenschutz@emsdetten.de.

 

II. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 DS-GVO

1. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Im Rahmen der Beteiligung auf der Beteiligungsplattform Beteiligung NRW können Sie Hinweise zur Lärmsituation in Emsdetten angeben. Die Beteiligung ist ein Baustein bei der Erarbeitung des Lärmaktionsplans. Sofern Sie keine anonyme Beteiligung vornehmen, werden Ihre personenbezogenen Daten i.d.R. als Stammdaten verarbeitet. Daher wird für uns als Stadt Emsdetten erkennbar, welche Anmerkung Sie als Person abgegeben haben. Bitte beachten Sie, dass die Informationen allen Personen im Rahmen des Besuches der Beteiligungsplattform sichtbar sind.

2. Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Daten verarbeitet?

Die Rechtsgrundlage der Beteiligungsplattform ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung liegt danach begründet in der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Sollten Sie personenbezogene Daten im Rahmen der Beteiligung abgeben, so verarbeiten wir gemäß Ihrer Einwilligung Art. 6 Buchstabe a DSGVO Ihre personenbezogene Daten.

3. Gibt es neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger der personenbezogenen Daten?

Die Beteiligungsplattform Beteiligung NRW wird gehostet bei:

Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Mauerstraße 51
40476 Düsseldorf

Eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ist gemäß DSGVO mit der Stadt Emsdetten geschlossen worden. Weitere Informationen zum Datenschutz des Portals können Sie den diesbezüglichen Datenschutzhinweisen von IT.NRW entnehmen. Diese finden Sie unter https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz.

4. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.

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