Dialog Stadt Emsdetten Verkehr und Mobilität

2. Beteiligungsphase: 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Emsdetten

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.12.2023 bis 19.01.2024
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(c) Stadt Emsdetten

Lärmaktionsplanung – Was ist das?

Seit dem Jahr 2002 ist es Ziel der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Menschen vor schädlichen Lärmeinflüssen zu schützen. Dazu wurde die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen, die in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. In Deutschland geschah dies im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), speziell in dessen § 47d.

Darin werden die zuständigen Behörden verpflichtet, sogenannte Lärmaktionspläne (kurz: LAP) zu erstellen, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen oder in Ballungsräumen untersucht und durch entsprechende Maßnahmen geregelt bzw. gemindert werden sollen. 

Sehen Sie hier den Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde der Stadt Emsdetten ein!

Die Grundlage dazu liefert eine einheitliche Lärmkartierung, die im Bundesland NRW durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) nach Berechnungsvorgaben der EU für alle relevanten Hauptverkehrsstraßen erstellt hat. Für die Kartierung und Aktionsplanerstellung entlang der Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Um welchen Lärm geht es?

Als Lärm werden belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche verstanden, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung geht es dabei jedoch nicht um den – sicherlich auch häufig als störend empfundenen – Lärm in der Nachbarschaft.

Vielmehr geht es um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Dieser stellt in der Regel eine konstante Belastung für die Betroffenen dar und kann durch entsprechende Maßnahmen außerdem meist im Handlungsspielraum der zuständigen Behörden und Baulastträger konkret beeinflusst werden.

Welche Straßen werden untersucht?

Im Bereich Straße werden nach §47b Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundesfern- und Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen (Kfz) pro Jahr oder 8.200 Kfz in 24 Stunden betrachtet. In Nicht-Ballungsraum-Kommunen, hierzu gehört auch Emsdetten, werden Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen als Hauptverkehrsstraßen in der Lärmatkionsplanung betrachtet, sofern diese ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr oder 8.200 Kfz in 24 Stunden aufweisen.

In der Stadt Emsdetten sind dies die folgenden Straßenzüge im Stadtgebiet:

  • die von Nord nach Süd verlaufende B 481
  • die von Ost nach West verlaufende B 475 bzw. die innerstädtische Landesstraße L 590 - Elbersstraße, Wilhelmstraße und Borghorster Straße (bis zur Kreuzung mit der K 53)

Weitere betrachtete Straßen

Darüber hinaus gibt es jedoch Straßenabschnitte, die laut eigenen Zählungen ebenfalls ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr oder 8.200 Kfz in 24 Stunden aufweisen und daher im Rahmen der Lärmaktionsplanung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus berücksichtigt werden. Hierzu gehören

  • die K53 im Abschnitt zwischen den Straßen Im Holtkamp und Borghorster Straße,
  • die L592 Nordwalder Straße im Abschnitt Lerchenfeld bis Buckhoffstraße/ Mühlenstraße,
  • die L590 Borghorster Straße zwischen K53 und Spatzenweg,
  • die Münsterstraße zwischen Innenstadtring und B481
  • der komplette Innenstadtring.

Wie kann ich mich beteiligen? 

In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung hatten Sie die Möglichkeit, bereits zu Beginn des Prozesses auf einer Online-Karte Hinweise zur Lärmsituation für die weitere Begutachtung und Maßnahmenentwicklung zu verorten.

Ihre Hinweise wurden ausgewertet und sind in die Erarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes der Stadt Emsdetten eingeflossen. Dieser enthält auch eine Auswertung der ersten Beteiligungsphase. Mit Offenlage des Entwurfs beginnt die zweite Beteiligungsphase der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange. Sie haben in der Zeit vom 11.12.2023 bis zum 19.01.2024 die Möglichkeit, den Entwurf einzusehen und uns eine Stellungnahme zu den Inhalten zukommen zu lassen. Der Entwurf liegt ebenfalls im Rathaus der Stadt Emsdetten, Am Markt 1, 48282 Emsdetten in Etage 5 aus. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, hier einen Kommentar zu hinterlassen.

Sehen Sie hier den Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde der Stadt Emsdetten ein!

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihr Beitrag nach diesem Text
  2. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Rechtswirkung und Verbindlichkeit des LAP

Nach Beschluss des Lärmaktionsplans sind die darin enthaltenen Maßnahmen nach Fachrecht gültig. Das bedeutet, dass alle planenden Fachämter und Behörden die Inhalte und Aussagen des LAP bei zukünftigen Entscheidungen mitberücksichtigen müssen. Hierzu zählen unter anderem der Straßenbau, die Straßenunterhaltung oder die Anpassung und Aufstellung von Bebauungsplänen. Der Lärmaktionsplan bleibt dabei allerdings den Vorgaben aus den übergeordneten Gesetzen untergeordnet (z. B. der StVO bei Temporeduzierung). Eine Verpflichtung der Umsetzung der Maßnahmen liegt bei einem Lärmaktionsplan leider nicht vor. Die Konkretisierung der Belange des Lärmschutzes kann jedoch dazu beitragen, dem LAP einen größeren Einfluss auf Abwägungsvorgänge zu verleihen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden im Anschluss gesammelt, durch Gutachterbüro und Stadtverwaltung sortiert, ausgewertet und – sofern relevant – bei der Finalisierung des Lärmaktionsplans unter Einbezug des jeweiligen Straßenbaulastträgers berücksichtigt.

Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan final überarbeitet und vom Rat der Stadt im März 2024 beschlossen.

Bis zum 18. Juli 2024 sind alle Lärmaktionspläne fertigzustellen, an das Land zu melden und durch dieses an die EU weiterzugeben. Überschreitungen dieser Frist können zu Strafen durch die EU führen.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

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Lärmbelästigung Reckenfelderstraße

Über die letzten Jahre hat der Verkehr auf der Straße immerweiter zugenommen. Auch durch das wachsende Industriegebiet hat der LKW Verkehr immer weiter zugenommen. Die Lärmbelästigung wird immer untragbarer.

Reckenfelder Str.

Ganztags Selbst Nachts LKWs mit teils überhöhter Geschwindigkeit.

Reckenfelder str

Viel zuviel Lärm!!!

Reckenfelder Straße

Unerträglicher Lärm, die Reckenfelder Straße!!

Reckenfelder Str.

Wir wohnen an der Reckenfelder Str. und ärgern uns auch immer über den nächtlichen/morgendlichen Schwerlastverkehr. Im Sommer ist es unmöglich bei offenem Fenster zu schlafen. Es benötigt keinen Wecker, der Verkehr auf der Straße signalisiert die entsprechende Uhrzeit. Dazu wird viel gehupt und jeder Gullideckel ist zu beim überfahren zu hören.

Reckenfelder Straße

Mit dieser Straße und den nachfolgenden Straßen hat unsere schöne Stadt einen großen Schandfleck geschaffen. Eine viele Meter breite Betonfläche, die einen Bereich, der hauptsächlich für allgemeine Wohnbebauung geplant ist, räumlich und auch bedingt sozial trennt. Wer zu Personen auf der anderen Straßenseite Kontakt aufnehmen will, muss erstmal bis zur nächsten Fußgängerampel wandern oder einen Zebrastreifen nutzen an dem erstmal etliche Fahrzeuge aus jeder Kategorie vorbeirauschen bis jemand bemerkt, dass dort jemand steht und eigentlich Vorrang hat. Ein großes Problem außerhalb der Lärmbelästigung, wer kommt auf die Idee einen Zebrastreifen in einem Bereich mit erlaubter Geschwindigkeit von 50 km/h zu etablieren. Wie oben erwähnt sind hier Wohngebiete, daher auch viele Familien mit kleinen Kindern. Diese sind auf ihrem Weg, sowohl zur Hollinger Grundschule und auch zur Kita. Wer von den Entscheidungsträgern würde hier sein Kind alleine auf den Schulweg schicken, wenn erstmal mehrere 50 -tonner an dem kleinen Viertklässler vorbei knallen. Aber das nur am Rande... Jede Nacht rauschen unzählige LKW mit 80-90 DB über diese Straße. Er kennt es nicht, mal hat man eine Feierlichkeit in seinen eigenen vier Wänden und schon steht nach der "Nachtruhe" die Polizei auf Grund eines unzufrieden oder nicht eingeladen Nachbars vor der Tür, die einen eindringlich ermahnt den Lärmpegel niedrig zu halten. Blöd, dass man die Hälfte der Ermahnung an der Haustür nicht verstehen kann, da 6 Meter hinter unseren Ordnungshütern gerade ein LKW in seiner nächtlichen Tour vorbeifährt. Daher die eindringliche Forderung eines generellen Durchfahrtverbots für Fahrzeuge >3,5 Tonnen, mindestens aber ein nächtliches Fahrverbot. Weiterhin ist es zwingend erforderlich, das Tempolimit auf 30 km/h zu begrenzen. Gerne kann die Betonwüste verkleinert werden um Platz für neue Bäume zu schaffen, die neben den üblichen Vorteilen für uns Menschen auch den Schallpegel etwas senken können. Es sollte dazu auch über eine Einbahnstraßen- Regelung nachgedacht werden. Diese müsste nicht unbedingt für Pkw gelten. Hilfreich wäre schon eine Fahrtrichtung für LKWs zu untersagen und eine entsprechende anderweitige Route auszuweisen. Hilft alles nichts, wird es dringend Zeit für die Westumgehung...

Lärm Reckenfelder Straße

Die Lautstärke der Reckenfelder Straße ist unerträglich vor allem mit den Schwerlastverkehr. Es ist nicht möglich einen ruhigen Nachmittag mit den Kindern im Garten zu verbringen. Jeder Gullideckel sorgt für zusätzlichen Lärm und das hupen in der Kurve ist unerträglich.

Reckenfelder Straße

Im Sommer 2020 war die Reckenfelder Straße für mehrere Monate wegen Bauarbeiten gesperrt und wir als Anwohner konnten schöne Sommertage ohne Krach genießen. Nach dieser Ruhe sehnen wir uns zurück! Leider BRETTERN seitdem die Straße wieder frei ist die Autos und besonders die LKWs nur so an unserer Haustür vorbei. Vom versprochenen Flüsterbeton merken wir nichts, gefühlt wird die Straße von Jahr zu Jahr lauter!!! Auch das die Gullydeckel so positioniert sind, das sie bei jedem schnell fahrenden lkw laut scheppern ist sehr ärgerlich. Hoffentlich kommt bald die Westumgehung und verbessert die Lage.

Reckenfelder Strasse

Wir wohnen auf der Hans-Poetschki-Strasse. Es ist selbst uns nicht möglich bei offenen Fenster zu schlafen. Ab morgens 3.00 Uhr brettern die LKW's über die Reckenfelder Strasse. Hierbei handelt es sich grösstenteils um LKW's des Schwerlastverkehrs. Neben den lauten LKW's Geräuschen ist jeder Gullideckel zu hören. Zusätzlich sind die vielen PKW's lärmtechnisch auch nicht zu unterschätzen. Durch den Ausbau der Industriegebiete in Emsdetten und Reckenfeld wird der Lärmpegel noch deutlich ansteigen.

Verkehr von der Reckenfelder Straße umleiten

Der Lärm der Reckenfelder Straße ist durch die Wände und Fenster eines Neubaus deutlich zu hören. Es ist sehr schade das in der Kurve es von Fahrern mit Tempomat es als sinnvoller empfunden wird zu hupen anstatt zu bremsen. Dann noch den Bürgersteig mitnehmen und dann auf die Straße wieder runter poltern. Es ist leider kaum möglich mit meinen 2 kleinen Kindern die Straße zu überqueren.

Kontaktperson

Thorsten Rösch • Mobilitätsmanager

Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt

Tel. 02572 922-505 • thorsten.roesch@emsdetten.de • Fax 02572 922-199

Datenschutzerklärung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als geltendes Recht. Sie enthält i.V.m. dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) Reglungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen.

Wir, die Stadt Emsdetten, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Soweit im Rahmen von Umfragen personenbezogene Daten (beispielsweise Geschlecht, Alter) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Die Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

I. Allgemeine Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

1. Kontakte

a) Verantwortliche Stelle

Stadt Emsdetten
Der Bürgermeister
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Vertreten durch: Herrn Oliver Kellner

Telefon: +49 (0) 25 72 / 922-0
Telefax: +49 (0) 25 72 / 922-199
E-Mail: info@emsdetten.de
DE-Mail: info@emsdetten.de-mail.de
Homepage: www.emsdetten.de

b) Datenschutzbeauftragter der Stadt Emsdetten

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Emsdetten erreichen Sie per E-Mail unter datenschutz@emsdetten.de oder telefonisch unter Tel.: 02572 / 922-123.

Hinweis:

Gemäß Art. 37 Abs. 3 hat die Stadt Emsdetten einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, welcher mehrere Behörden betreut. Genauere Informationen zum Datenschutzbeauftragten:

Zweckverband KAAW – Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West
Herr Mario Könning
Rathaus Borken
Im Piepershagen 17
46325 Borken

c) Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0
Telefax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

2. Ihre Rechte als Nutzer

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 15 DS-GVO i.V.m. §§ 12, 49 DSG NRW Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann gemäß § 48 Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen;
  • gemäß Art. 16 DS-GVO i.V.m. § 50 Abs. 1 DSG NRW unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
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  • gemäß Art. 18 DS-GVO i.V.m. § 50 Abs. 3 DSG NRW die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DS-GVO i.V.m. § 14 DSG NRW Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
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3. Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO i.V.m. § 14 DSG NRW

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Buchstabe e DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet dann die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen und Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Webseite und die Speicherung der Protokolldateien sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an datenschutz@emsdetten.de.

II. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 DS-GVO

1. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Im Rahmen der Beteiligung auf der Beteiligungsplattform Beteiligung NRW können Sie Hinweise zur Lärmsituation in Emsdetten angeben. Die Beteiligung ist ein Baustein bei der Erarbeitung des Lärmaktionsplans. Sofern Sie keine anonyme Beteiligung vornehmen, werden Ihre personenbezogenen Daten i.d.R. als Stammdaten verarbeitet. Daher wird für uns als Stadt Emsdetten erkennbar, welche Anmerkung Sie als Person abgegeben haben. Bitte beachten Sie, dass die Informationen allen Personen im Rahmen des Besuches der Beteiligungsplattform sichtbar sind.

2. Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Daten verarbeitet?

Die Rechtsgrundlage der Beteiligungsplattform ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung liegt danach begründet in der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Sollten Sie personenbezogene Daten im Rahmen der Beteiligung abgeben, so verarbeiten wir gemäß Ihrer Einwilligung Art. 6 Buchstabe a DSGVO Ihre personenbezogene Daten.

3. Gibt es neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger der personenbezogenen Daten?

Die Beteiligungsplattform Beteiligung NRW wird gehostet bei:

Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Mauerstraße 51
40476 Düsseldorf

Eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ist gemäß DSGVO mit der Stadt Emsdetten geschlossen worden. Weitere Informationen zum Datenschutz des Portals können Sie den diesbezüglichen Datenschutzhinweisen von IT.NRW entnehmen. Diese finden Sie unter https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz.

4. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.

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