Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 10. Juli 2023 bis einschließlich 18. August 2023 wurden vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW Bedenken geäußert, da die als erhaltenswert betrachteten Wallhecken im Plangebiet nicht als Wald dargestellt worden sind. Sollte die Darstellung als Wald nicht erfolgen, seien die Wallhecken ausreichend auszugleichen. Aufgrund der Stellungnahme wurde die Planzeichnung angepasst, die Wallhecke wird nunmehr als Wald dargestellt.
Mit dem geänderten Plan wird die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut durchgeführt, da der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans überarbeitet wurde. Der Zeitraum der erneuten Veröffentlichung wird auf die Dauer von 15 Tagen verkürzt. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die bereits im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans bleiben erhalten.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Interkommu naler Solarpark – In der Hoest“ mit Begründung in der Zeit vom 07. November 2023 bis einschließlich 21. November 2023 zur Einsicht im Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Ennigerloh unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereitgestellt.
Parallel werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Fachbereich Stadtentwicklung, im Foyer des 3. Obergeschoss, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Die Angaben zu vorliegenden umweltbezogener Informationen sowie weitere Hinweise zum Verfahren können der Bekanntmachung entnommen werden.
Herr Ben Riepe Telefon: 02524/28-3020 E-Mail: riepe@ennigerloh.de