Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Gebäudeanbauten in den rückwärtigen Grundstücksbereichen geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Ausschnitt aus der Grundkarte zu entnehmen.
Die 1. Änderung der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4a „Am Rottkamp, Am Kleipohl, An den Weiden“, Ennigerloh-Mitte, wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 12. Juni 2023 bis einschließlich 14. Juli 2023 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Folgende umweltbezogene Informationen sind bereits verfügbar: Verkehrslärm-Gutachten. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Fachbereich Stadtentwicklung, im Foyer des 3. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 300, 302, 303 und 309 oder per Email an stadtentwicklung@ennigerloh.de abgegeben werden. Die Unterlagen können auch online im Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Ennigerloh unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen eingesehen werden. Hinweise und Anregungen können im Zeitraum der öffentlichen Auslegung über ein entsprechendes Formular hier auf der Seite des Plans im Planungs- und Beteiligungsserver auch online abgegeben werden.
Hinweise
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt.
Frau Hannah Redmann Telefon: 02524/28-3004 E-Mail: redmann@ennigerloh.de