Verfahren Stadt Ennigerloh Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Ennigerloh

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.07.2023 bis 23.08.2023
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Der Kreis Warendorf als Untere Immissionsschutzbehörde macht gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG und § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG zwei Anträge auf Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Ennigerloh bekannt.

Antrag 1:
Die Bürgerwind Ennigerloh GmbH & Co. KG, Büttrup 2, 59320 Ennigerloh, hat einen Antrag gemäß § 4 BImSchG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ GE 6.0-164 des Herstellers GE Wind Energy GmbH in Ennigerloh vorgelegt. Die Windenergieanlagen sollen auf den Grundstücken Gemarkung Westkirchen, Flur 16, Flurstück 1 und Flurstück 222 sowie Gemarkung Westkirchen, Flur 18, Flurstück 161 errichtet und betrieben werden.

Antrag 2:
Die Bürgerwind Ennigerloh GmbH & Co. KG, Büttrup 2, 59320 Ennigerloh, hat einen Antrag gemäß § 4 BImSchG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ GE 6.0-164 des Herstellers GE Wind Energy GmbH in Ennigerloh vorgelegt. Die Windenergieanlage soll auf dem Grundstück Gemarkung Enniger, Flur 6, Flurstück 20.errichtet und betrieben werden:

In beiden Anträgen handelt es sich um Anlagen mit einer Leistung von 6.000 kW und einer Gesamthöhe von 249m (Nabenhöhe 167m, Rotordurchmesser 164.).

Die Genehmigungsanträge und die dazugehörigen Unterlagen einschließlich der vorgelegten Berichte zur Umweltverträglichkeitsprüfung liegen nach der Bekanntmachung einen Monat vom 24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023 im Kreishaus Warendorf und im Rathaus der Stadt Ennigerloh aus und können dort während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

Kreishaus Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf im Raum B 2.20
montags bis donnerstags    08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags                                08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Rathaus der Stadt Ennigerloh, Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh im Raum 309
montags bis freitags           08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
montags                             14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
donnerstags                       14:00 bis 18:00 Uhr

Im Zeitraum vom 24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023 sind die Unterlagen zusätzlich im Internet unter www.kreis-warendorf.de (Aktuelles – Bekanntmachungen – Immissionsschutz) einsehbar. Parallel zur Auslegung wird das Vorhaben auch über das zentrale UVP-Portal der Länder unter www.uvp-verbund.de bekannt gemacht.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.09.2023 schriftlich bei den vorgenannten Behörden oder elektronisch unter der Email: genehmigungsverfahren.immissionsschutz@kreis-warendorf.de vorgetragen werden.

Sofern Einwendungen erhoben werden, werden diese gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG - auch bei Fernbleiben der Antragsteller oder der Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben - in entsprechenden Erörterungsterminen im Dezember 2023 erörtert. Die Termine sind 

  • für Antrag 1: Donnerstag, den 21.12.2023 und
  • für Antrag 2: Dienstag, den 05.12.2023, 10:00 Uhr

jeweils im Sparkassenforum, Freckenhorster Straße 65, 48231 Warendorf.

Die Erörterungstermine sind öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden nur die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Weitergehende Informationen zu den Verfahren sind der Bekanntmachung des Kreises im Amtsblatt Nr. 30 vom 14.07.2023 zu entnehmen (https://www.kreis-warendorf.de/aktuelles/amtsblatt)

Kontaktperson

Herr Ben Riepe
Telefon: 02524/28-3020
E-Mail: riepe@ennigerloh.de

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