Flächennutzungsplan Stadt Ennigerloh Öffentliche Auslegung

19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ennigerloh im Bereich Emsderhorst und Hoher Hagen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.10.2023 bis 22.11.2023
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Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Der Rat der Stadt Ennigerloh hat am 29.08.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ennigerloh im Bereich Emsderhorst und Hoher Hagen beschlossen. Gegenstand der 19. Änderung ist die Rücknahme fehlerhafter Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ennigerloh, da sich die Bereiche auf Oelder Stadtgebiet befinden. Diese Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Ennigerloh sind insoweit ersatzlos aufzuheben.

Die Aufstellung der 19. Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplans ist der Übersicht zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Emsderhorst und Hoher Hagen mit Begründung in der Zeit vom 23. Oktober 2023 bis einschließlich 22. November 2023 zur Einsicht im Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Ennigerloh unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereitgestellt. Parallel werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Fachbereich Stadtentwicklung, im Foyer des 3. Obergeschoss, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dafür steht ein entsprechendes Formular auf der Planseite im Planungs- und Beteiligungsserver unter www.o-sp.de/ennigerloh > Planliste > Aktuelle Beteiligungen bereit. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per Niederschrift in Zimmer 302, 303 und 309 oder per Email an stadtentwicklung@ennigerloh.de erfolgen.

 

Weitere Hinweise zum Verfahren:

Der Rat der Stadt Ennigerloh prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen, das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 (2) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontaktperson

Herr Ben Riepe
Telefon: 02524/28-3020
E-Mail: riepe@ennigerloh.de

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