Verfahren Stadt Geilenkirchen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Geilenkirchen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.04.2024 bis 24.05.2024
  • Stellungnahmen 19 Stellungnahmen
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© pixabay

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Geilenkirchen bietet Ihnen daher hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Geilenkirchen ist zuständige Gemeinde für die Lärmaktionsplanung für die folgenden, von der Lärmkartierung erfassten Hauptverkehrsstraßen:

  • Bundesstraße B56 (gesamter Verlauf im Stadtgebiet),
  • Landesstraße L42, Berliner Ring zwischen Kreisverkehr Sittarder Straße und Kreisverkehr Heinsberger Straße / Landstraße,
  • Landesstraße L47 (ehem. B56), Karl-Arnold-Straße zwischen Anschluss B56 und Stadtgrenze zu Gangelt
  • Landesstraße L164 (ehem. B221) zwischen Anschluss B56 und Stadtgrenze zu Übach-Palenberg

Darüber hinaus ist im Stadtgebiet Geilenkirchen die Bahnstrecke Aachen - Mönchengladbach (Strecke Nr. 2550) von der Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken erfasst. Die Lärmauswirkungen der Bahnstrecke Nr. 2550 werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes behandelt, im Entwurf des Lärmaktionsplans sind die Ergebnisse nachrichtlich übernommen. Der Stand des Verfahrens kann hier eingesehen werden: (externer Link).

Der militärische Flugplatz Teveren ist kein "Großflughafen" im Sinne der Lärmaktionsplanung und daher im Lärmaktionsplan nicht zu berücksichtigen. Informationen zum Schutz vor Fluglärm sind auf der Webseite der Bezirksregierung Köln einsehbar: (externer Link).

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Auf Grundlage der Lärmkarten (externer Link) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom 01.12.2023 bis zum 05.01.2024 erfolgt ist, wurde ein Entwurf zum Lärmaktionsplan erarbeitet. In der aktuellen zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie hier die Möglichkeit, den Entwurf einzusehen und Ihre Stellungnahme, Anregungen und Hinweise dazu einzubringen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen.

Und so können sie uns Ihre Anmerkungen abgeben: 

  1. Laden Sie den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Geilenkirchen sowie die Anlagen herunter (oben links auf dieser Seite).

  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Stellungnahme nach diesem Text.  

  3. Teilen Sie uns Ihre Meinung in dem sich öffnenden Textfeld mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck. 

Wie geht es weiter? 

Die Anmerkungen werden ausgewertet und bei der Erstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.  

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert. 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Kontaktperson

Stadt Geilenkirchen

Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt

Herr Jochen Tichelbäcker

Markt 9

52511 Geilenkirchen

Tel.: 02451/629-234

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf zum Lärmaktionsplan
  • Anlage 1 zum Lärmaktionsplan Geilenkirchen
  • Anlage 2 zum Lärmaktionsplan Geilenkirchen

Informationen

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