Bebauungsplan Gemeinde Leopoldshöhe Öffentliche Auslegung

16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.08.2024 bis 30.09.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

B E K A N N T M A C H U N G

16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“

im Ortsteil Asemissen der Gemeinde Leopoldshöhe

als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB

Öffentliche Auslegung

16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“

Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 die Durchführung der öffentlichen Auslegung zur 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen der Gemeinde Leopoldshöhe als Bebauungsplan der Innenentwicklung im

beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in den als Anlage beigefügten Übersichtsplänen

grafisch dargestellt.

Entsprechend dem Beschluss erfolgt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

26. August 2024 bis einschließlich 30. September 2024

auf der Internetseite http://www.o-sp.de/leopoldshoehe/plan/beteiligung.php und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW https://www.bauportal.nrw/ dort unter der Rubrik „Bauleitplanung / Bauleitpläne der Gemeinden in NRW“ veröffentlicht. 

Der Planentwurf mit den zeichnerischen Festsetzungen, textliche Festsetzungen und Begründung werden des

Weiteren während des vorgenannten Zeitraumes im Bauamt der Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe, Rathaus, Fachbereich IV -Bauen, Planen, Ordnung-, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg

abgegeben werden.

Auf der gemeindeeigenen Internetseite besteht die Möglichkeit der Abgabe von elektronischen Stellungnahmen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des

Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Leopoldshöhe deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht

Kontaktperson

Fabian Bonati

Gemeinde Leopoldshöhe

Fachbereich Bauen/Planen/Ordnung

Tel.: 05208/991 272

E-Mail: F.Bonati@leopoldshoehe.de

Web: http://www.leopoldshoehe.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.