Bebauungsplan Gemeinde Leopoldshöhe Beschluss

12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 "Mackenbrede"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 27.09.2024 bis 26.09.2025
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Planzeichnung

Gemeinde Leopoldshöhe

Der Bürgermeister

B E K A N N T M A C H U N G

Satzung der Gemeinde Leopoldshöhe

über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“

im Ortsteil Asemissen der Gemeinde Leopoldshöhe

Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Asemissen der Gemeinde Leopoldshöhe gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414 in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666) als Satzung beschlossen.

BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG

Gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 15 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe wird der Satzungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Internet der Gemeinde Leopoldshöhe in Kraft. https://www.leopoldshoehe.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/

Lage und Umfang der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Asemissen der Gemeinde Leopoldshöhe sind aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Der verbindliche Geltungsbereich der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Asemissen der Gemeinde Leopoldshöhe ist im Bebauungsplan selbst durch die Planzeichen festgesetzt.

Die Satzung ist einschließlich mit Planzeichnung, Text, Begründung und dem Fachgutachten Artenschutzrechtliche Stellungnahme, NZO GmbH, Bielefeld 02/2023 im Fachbereich IV -Bauen, Planen, Ordnung- in der Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe, Rathaus, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, während der allgemeinen Dienststunden auf Dauer für jedermann einsehbar.

Hinweise:

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 BauGB

a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.                              

2.   Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigungen von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

3.   Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

      a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren

      wurde nicht durchgeführt,

      b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

      c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

      d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe vorher gerügt und daher die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Leopoldshöhe, 27.09.2024

Prof. Dr.-Ing. Hoffmann

                                                                       Veröffentlicht im Internet am:                 27.09.2024

                                                                       Aus dem Internet zu entfernen am:        08.11.2024

                                                                       Entfernt am: 

Kontaktperson

Fabian Bonati

M. Sc. Stadtplanung

Gemeinde Leopoldshöhe

Fachbereich Bauen/Planen/Ordnung

Tel.: 05208/991 272

E-Mail: F.Bonati@leopoldshoehe.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planfahne
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Stellungnahme Artenschutz
  • Öffentlichkeitsbeteiligung
  • TÖB-Beteiligung

Informationen

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