Verfahren Stadt Greven Kommunale Wärmeplanung

Offenlage der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Greven

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.04.2026 bis 11.05.2026
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Endbericht zur Offenlage der Stadt Greven

Durch das Wärmeplanungsgesetzt, welches am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, sind alle Kommunen in NRW zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Die Stadt Greven muss als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30.Juni 2028 verabschieden.

Die kommunale Wärmeplanung ersetzt keine technische Fachplanung, da sie ein strategisches Instrument darstellt. Durch die kommunale Wärmeplanung ergeben sich weder Pflichten zur Umsetzung der dargestellten Maßnahmen noch Ansprüche auf einen Anschluss an die dargestellte Infrastruktur.  Es wird keine Rechtswirkung erzeugt.

Nach § 13 Abs. 4 des Wärmeplanungsgesetzes wird der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung nun zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Stellungnahmen bereitgestellt. Die Rückmeldungen werden sorgfältig geprüft und, wenn fachlich und technisch relevant, in der Weiterentwicklung der Wärmeplanung berücksichtigt.

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