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4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Haan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.01.2024 bis 30.01.2024
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© Land NRW (2022), Copernicus Sentinel-2 Daten (2022) © LANUV NRW, EBA 2017, Straßen NRW

Lärmaktionsplanung – Was ist das?

Seit 2002 ist es Ziel der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Menschen vor den schädlichen Lärmeinschlüssen zu schützen. Hierzu wurde die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Sie musste in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfolgt. Der sechste Teil des BImSchG regelt die „Lärmminderungsplanung“.

Damit geht eine Verpflichtung einher, Lärmaktionspläne zu erstellen, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in Ballungsräumen und an Orten in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen untersucht und geregelt werden. Beim Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gesamtstädtisches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und darüber hinaus zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Lärmaktionsplanung zuständig mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes.

Die Grundlage für die Lärmaktionsplanung bildet eine einheitliche Lärmkartierung. Diese wird in NRW durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) bzw. das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt. Dies erfolgt nach Berechnungsvorgaben der EU für alle relevanten Hauptverkehrsstraßen. Für die Kartierung und Erstellung eines Lärmaktionsplans entlang der Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig.

Um welchen Lärm geht es bei der Lärmaktionsplanung?

Als Umgebungslärm werden belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche verstanden, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung geht es dabei jedoch nicht um Nachbarschaftslärm, auch wenn dieser sicherlich auch häufig als störend empfundenen wird. Außerhalb der Ballungsräume gehört auch Gewerbelärm nicht zum gesetzlichen Untersuchungsauftrag.

Vielmehr geht es um dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Dieser stellt in der Regel eine konstante Belastung für die Betroffenen dar und kann durch entsprechende Maßnahmen meist im Handlungsspielraum der für die Umsetzung zuständigen Behörden bzw. der Baulastträger konkret beeinflusst werden.

Bindungswirkung des Lärmaktionsplans

Der Lärmaktionsplan stellt keine eigene Rechtsgrundlage für die Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen dar. Diese können nur umgesetzt werden, wenn sie nach Fachrecht zulässig sind. Hierbei verbleibt der zuständigen Behörde, die oftmals nicht die Gemeinde ist, ein Ermessensspielraum. Ist allerdings die Abwägung bei der Maßnahmenplanung rechtsfehlerfrei durchgeführt worden und liegen die Voraussetzungen nach Fachrecht vor, hat die zuständige Behörde die Maßnahme umzusetzen.

Bearbeitungsauftrag für die Stadt Haan

In Nicht-Ballungsraum-Kommunen – hierzu gehört auch Haan – werden Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen als Hauptverkehrsstraßen in der Lärmaktionsplanung betrachtet, sofern diese ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr oder 8.200 Kfz in 24 Stunden aufweisen.

Die Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne werden in einem Turnus von 5 Jahren erstellt.

Die Stadt Haan hat mit gutachterlicher Begleitung bereits drei Lärmaktionspläne erarbeitet (2013, 2017, 2022). Die Lärmaktionspläne der vorangehenden Runden können Sie unter hier abrufen ((https://www.haan.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Verkehr-Mobilit%C3%A4t/L%C3%A4rmaktionsplan/)).

Für die Lärmaktionsplanung der 4. Runde hat das LANUV der Stadt Haan in einem ersten Schritt eine aktualisierte Lärmkartierung zur Verfügung gestellt.

Die Lärmkarten weisen ausgehend von folgenden Hauptverkehrsstraßen Umgebungslärm aus:

  • A 46
  • B 228
  • L 357
  • L 423

In einer Evaluierung kommt das Umweltbundesamt zu dem Ergebnis, dass die Identifizierung und Ausweisung von ruhigen Gebieten der bislang am häufigsten vernachlässigte Aspekt in Lärmaktionsplänen ist. Die für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden sollen daher bei der Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen auch ein verstärktes Augenmerk auf den Schutz ruhiger Gebiete legen.

In der 4. Runde der Lärmaktionsplanung werden neben der Überprüfung der Maßnahmen in den bisherigen Aktionsbereichen der 3. Runde und der Ausarbeitung von neuen Maßnahmen (bzw. Prüfauftragen) die übergeordneten Strategien zur stadtweiten Lärmminderung aktualisiert und ggf. um weitere Strategien ergänzt.

Auch in der aktuellen 4. Runde der Lärmaktionsplanung ist Ihre Mitwirkung ausdrücklich erwünscht.

Wie kann ich mich beteiligen?

In dieser ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie die Möglichkeit, einen Fragebogen auszufüllen und auf einer Online-Karte Hinweise zur Lärmsituation zu verorten.

Hierzu empfiehlt es sich, sich mit der Bedeutung der Farbskala in den Lärmkarten vertraut zu machen.

Die aktuelle Lärmkartierung wurde erstmals auf Basis neuer, europaweit harmonisierter, Berechnungsverfahren erstellt. Aufgrund der geänderten Berechnungsverfahren ist die aktuelle Lärmkartierung nur eingeschränkt mit den Ergebnissen der vorangegangenen Kartierungen vergleichbar.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de).

Das Geoportal des EBA mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier (https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de). Auf der Beteiligungsplattform des EBA (https://laermaktionsplanung-schiene.de) können Sie den Stand des dortigen Verfahrens einsehen.

Insbesondere für Interessierte, die neu in die Lärmaktionsplanung einsteigen, werden in einem Video (Quelle: Büro StadtVerkehr, Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hilden) die Grundlagen der Lärmaktionsplanung erklärt.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.haan.de bekannt gegeben.

Es besteht eine Berichtspflicht des fertigen aktualisierten Lärmaktionsplanes bis spätestens zum 18.07.2024.

Gibt es Orte in Haan an denen Sie sich durch Lärm belastet fühlen?

Dann melden Sie uns diese Orte hier und beschreiben Sie die Lärmquelle und den Umfang der Störung in wenigen Worten mit Hilfe der Karte und der Befragung. Genauso möchten wir Sie bitten uns mitzuteilen, welche konkreten Orten Sie als „Ruheorte“ empfinden.

Darüber hinaus möchten wir mehr darüber erfahren, wie stark und wie häufig Sie sich durch verschiedene Lärmarten gestört fühlen. Wie bewerten Sie den Verkehrslärm im Alltag in Haan ganz allgemein und wie nehmen Sie Lärm in Ihrem Wohnumfeld wahr? Auch die von Ihnen aufgesuchten Gebiete, die Sie als Ruheorte empfinden, interessieren uns genauer, z.B. wie häufig Sie diese Orte aufsuchen und wie sie dorthin gelangen. Aus diesem Grund haben wir neben der Abfrage konkreter Orte auch eine Befragung auf diesem Portal eingestellt.

In der folgenden Umfrage zur Lärmaktionsplanung der 4. Runde möchten wir Sie um Ihre persönliche Bewertung von Lärm in der Gartenstadt Haan insgesamt und in Ihrem Wohnumfeld im Einzelnen bitten. Außerdem befragen wir Sie zu ruhigen Orten in Haan, also „Lärmrückzugsorte“, die Sie zur Erholung aufsuchen. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Das Ausfüllen des Fragebogens ist bis einschließlich 30.01.2024 möglich. Die Teilnahme an der Befragung dauert etwa 15 Minuten.

HIER GELANGEN SIE ZUR BEFRAGUNG

Sind Ihnen konkrete Orte in Haan bekannt, an denen Sie sich durch Verkehrslärm gestört fühlen? Dann tragen Sie Ihre Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung in die Karte ein. Sie können auch Orte in die Karte eintragen, die Sie als Lärmrückzugsort aufsuchen.

Und so können sie uns Ihre Hinweise in der Karte melden:
1. Klicken Sie auf den Button „Ihre Meldung“.
2. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
3. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht.
4. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.
Wir freuen uns über Ihren Beitrag.

Alle Angaben und Hinweise werden geprüft, ausgewertet und fließen nach Abwägung aller Rückmeldungen in die Lärmaktionsplanung ein. Die Ergebnisse der Umfrage werden zusammengefasst und anonymisiert.

Sollten Sie jemanden kennen, der von Lärm belastet ist oder sich für die Lärmaktionsplanung interessiert, leiten Sie diese Information gerne weiter. 

Für Ihre Teilnahme bedanken wir uns schon jetzt herzlich bei Ihnen.

Ergebnisse der Beteiligung zur Lärmaktionsplanung

Die gemeldeten Orte sowie Ergebnisse der Befragung werden in diesem Portal zusammengefasst dargestellt und fließen in die Lärmaktionsplanung der 4. Runde für die Gartenstadt Haan ein.

Wenn Sie mehr über das Verfahren erfahren möchten, melden Sie sich zu der Online-Informationsveranstaltung am 17. Januar 2024 hier im Beteiligungsportal an. In der Veranstaltung werden wir Ihnen die Grundlagen und das Vorgehen der Lärmaktionsplanung der 4. Runde vorstellen. Außerdem werden wir Ihnen die Mitwirkungsmöglichkeiten darstellen und Ihre Fragen und Hinweise aufnehmen.

Mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes ist das Planungsbüro spiekermann ingenieure gmbh von dem Amt für Stadtplanung und Vermessung der Gartenstadt Haan beauftragt worden.

 

Fazit

Hier werden nach Abschluß der Umfrage die Ergebnisse dargestellt.

14 Meldungen

Kategorie Straßenverkehrslärm Status Neu

Am Hühnerbach

Ort 42781 Haan, Am Hühnerbach

Durchgehende Lärmbelastung durch die BAB 46. Lärmbelastungen je nach Windrichtung verstärkt

Kategorie Straßenverkehrslärm Status Neu

Guttentag-Loben-Straße, Am Hühnerbach

Ort 42781 Haan, Guttentag-Loben-Straße

Zeitweise starker Straßenlärm durch die BAB 46. Wechselnde - dann aber über einen längeren Zeitraum stetig anhaltende - Lärmbelastungen je nach Windrichtung etc..

Kategorie Schienenverkehrslärm Status Neu

Lärmaktionsplanung Bf Haan-Gruiten

Ort 42781 Haan, Kastanienweg
Bilder zur Meldung - öffne Lightbox

Am vielbefahrenen Verkehrskreuz Bf-GRUITEN mit Nah- und Fernverkehr (S-Bahn, RB, IC, ICE und Güterverkehr) ist die Lärmbelastung enorm. Leider wurde dieser lärmintensive Bereich bisher ignoriert. Bitte nehmen Sie den Bereich Bf-GRUITEN in diesem Lärmaktionsplan auf, damit der Lärmpegel durch die DB-Netz AG effizient reduziert werden kann.

Kategorie Straßenverkehrslärm Status Neu

Kampstraße

Ort 42781 Haan, Kampstraße

Erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Neubauten.

Kategorie Sonstiger Lärm Status Neu

Haltestelle Haan Markt

Ort 42781 Haan, Kaiserstraße

In den Abendstunden vermehrt Lärm durch große Jugendgruppen an der Haltestelle. Löst sich erst auf, wenn der letzte 692 abgefahren ist.

Kategorie Straßenverkehrslärm Status Neu

Kaiserstraße

Ort 42781 Haan, Kaiserstraße

Erhöhte Geschwindigkeiten in den Abendstunden.

Kategorie Straßenverkehrslärm Status Neu

Kampstraße

Ort 42781 Haan, Kampstraße

Lärm durch erhöhte Geschwindigkeit.

Kategorie Straßenverkehrslärm Status Neu

Kampstraße

Ort 42781 Haan, Kampstraße

Trotz Anliegerstraße Durchgang für viele PKWs aus Solingen.

Kategorie Straßenverkehrslärm Status Neu

K5 Schwerlastverkehr

Ort 42781 Haan, Martin-Luther-Straße

An dieser Straße ein Fenster zu öffnen bedeutet 1. Schlechte Luft und 2. Lärm zieht in die Wohnung/Büro

Kategorie Straßenverkehrslärm Status Neu

Meldung Straßenverkehrsamt und Autobahnlärm

Ort 42781 Haan, Tannenwäldchen

Im Tannenwäldchen "fängt" sich der Lärm durch den Straßenverkehr auf der Flurstraße und der angrenzenden Autobahnen. Es kommt in diesem Wohngebiet zu extremer Lärmbelastung.

Kontakt

Stadtplanung und Vermessung
E-Mail: Planungsamt@stadt-haan.de

Datenschutzerklärung

Ergänzend zu den Angaben in der Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals), gelten folgende Hinweis zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

In Bezug auf die Erhebung von personenbezogenen Daten wird auf die Information des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt Haan zu Art. 13 DSGVO, die auf der Homepage der Stadt Haan (www.haan.de/Quicknavigation/Datenschutz) unter Ziffer 4.1 hinterlegt ist, hingewiesen.

 

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