Verfahren Stadt Heinsberg Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Kommunale Wärmeplanung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.11.2024 bis 20.12.2024
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Die kommunale Wärmeplanung (kWP) spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende auf lokaler Ebene. Sie zielt darauf ab, die Wärmeversorgung einer Stadt unter Berücksichtigung von Klimazielen, regionalen Gegebenheiten und ökonomischen Aspekten nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten. Sie gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Organisation der Wärmeversorgung und zeigt die vorhandenen Potenziale auf. In Heinsberg zeigt sich, dass bestimmte Technologien zur Wärmeversorgung besonders vielversprechend sind, während andere – aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Gegebenheiten – kaum in Frage kommen.

Wärmepumpen im Fokus

Nach den ersten Untersuchungen zeichnen sich Luft/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen als besonders zukunftsweisend für die Wärmeversorgung in Heinsberg ab. Diese Technologien nutzen die Umgebungswärme aus der Luft oder dem Grundwasser und wandeln sie energieeffizient in Heizwärme um. Besonders für Ein- und Mehrfamilienhäuser bieten Wärmepumpen eine klimafreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen, da sie emissionsarm arbeiten. Die Nutzung von selbstproduziertem, erneuerbarem Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage ist zudem möglich.

Wärmenetze nur für dicht besiedelte Gebiete

Ein weiterer Inhalt der kommunalen Wärmeplanung (kWP) ist der mögliche Ausbau von Wärmenetzen. Insbesondere für die Heinsberger Innenstadt, mit hoher Bebauungsdichte, könnte dies wirtschaftlich sinnvoll sein, da dort viel Energie auf kleinem Raum benötigt wird. Allerdings sind die Baukosten in solchen Gebieten besonders hoch. Laut aktuellem Sachstand ist derzeit kein Wärmenetz in Heinsberg wirtschaftlich realisierbar. Das schließt jedoch nicht aus, dass kleinere Wärmenetze sich bei einer genaueren Machbarkeitsprüfung dennoch nachträglich als wirtschaftlich rentabel erweisen könnten.

Was bedeutet das für Hausbesitzer?

Hausbesitzer stehen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des neuen Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vor wichtigen Entscheidungen. Sollte die bestehende Heizung defekt sein, ist ein Austausch durch eine nachhaltige Heizlösung erforderlich, die einen Anteil von 65 % an erneuerbaren Energien umfasst. Eine Ersetzung 1 zu 1 von klassischen Gas- oder Ölheizungen ist nicht mehr zulässig. Für Neubauten gilt bereits ab dem 01.01.2024 verpflichtend, dass die Heizungsanlage zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Die kommunale Wärmeplanung in Heinsberg bietet den Hauseigentümern wertvolle Orientierungen, welche Technologien in Zukunft verfügbar sind und gefördert werden. Hausbesitzer sollten sich daher frühzeitig zu Fördermöglichkeiten informieren und beraten lassen, um den Übergang zu nachhaltigen Heizlösungen zu erleichtern.

Das Wärmeplanungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung erarbeiten sollen, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber zu geben, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung vor Ort zukünftig gerechnet werden kann. Die Fristen zur Erstellung einer Wärmeplanung sind nach den Einwohnerzahlen der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtgebiet gestaffelt. Für Städte unter 100.000 Einwohner besteht die Frist zur Erstellung einer Wärmeplanung bis zum 30.06.2028. Für das Stadtgebiet Heinsberg wurden durch die Alliander Netz Heinsberg GmbH in Kooperation mit der NEW AG bereits umfangreiche Datenerhebungen und Analysen zu der vorgenannten Thematik durchgeführt. Diese wurden dem Bau- und Energieausschuss in seiner Sitzung am 07.10.2024 durch einen Vertreter der Firma Alliander Netz Heinsberg GmbH vorgestellt.

In diesem Zusammenhang soll in der Zeit vom 04.11.2024 bis 20.12.2024 eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. In dieser Zeit haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heinsberg die Möglichkeit, sich zu informieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme zur kommunalen Wärmeplanung abzugeben.

Kontaktperson

Stadt Heinsberg

Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung

Apfelstraße 60

52525 Heinsberg

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