N-26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Clarholz der Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Absatz 2 BauGB
Veröffentlichung im Internet / Öffentliche Auslegung
N-26. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Planungsausschuss der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat in seiner Sitzung am 10. März 2025 die N-26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Clarholz der Gemeinde Herzebrock-Clarholz als Entwurf beschlossen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss ist damit gemäß § 7 GO NRW verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Errichtung einer neuen Hundewiese ermöglicht werden. Die Abgrenzung des Bereiches der N-26. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan grafisch dargestellt.
Der Entwurf der N-26. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom
14. April 2025 bis einschließlich 16. Mai 2025
auf der Internetseite https://www.o-sp.de/herzebrock/plan/uebersicht.php?pid=81887 oder unter www.herzebrock-clarholz.de > Bauen, Klima, Umwelt und Mobilität > Planung, Straßen und Verkehr > Stadtplanung veröffentlicht sowie über das Beteiligungsportal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/herzebrock-clarholz/beteiligung/themen/1013386?vorschaucode=HLFgbuMf zugänglich gemacht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Auf der gemeindeeigenen Internetseite besteht die Möglichkeit der Abgabe von elektronischen Stellungnahmen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die N-26. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Herzebrock-Clarholz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der N-26. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Absatz 5 BauGB).
Die Unterlagen
werden des Weiteren während des vorgenannten Zeitraumes in Zimmer 116 im Fachbereich 3 Planen, Bauen und Umwelt der Gemeindeverwaltung Herzebrock-Clarholz, Rathaus, Am Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz, während der Dienststunden von
montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr,
montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz bietet Zugänge zur elektronischen Kommunikation über ein Online-Beteiligungsformular auf der o.g. gemeindeeigenen Internetseite.
In Bezug auf die N-26. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gem. § 7 Absatz 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Umweltbericht, erstellt im Dezember 2024 von dem Fachplanungsbüro Höke Landschaftsarchitektur und Umweltplanung, Bielefeld, als separatem Teil der Begründung verfügbar:
Quelle der Umweltinformation
Art der Umweltinformation
Umweltthemen in den umweltbezogenen Stellungnahmen:
Herzebrock-Clarholz, den 04.04.2025
Diethelm
Der Bürgermeister
Herr Lennart Meier
Telefon: 05245/444-169
E-Mail: L.Meier@herzebrock-clarholz.de