Bebauungsplan Gemeinde Issum Öffentliche Auslegung

Aufstellung des Bebauungsplanes Issum/Sevelen Nr. 13 – Am Rathaus/Burgweg – 1. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.04.2024 bis 08.05.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Aufstellung des Bebauungsplanes Issum/Sevelen Nr. 13 – Am Rathaus/Burgweg – 1. Änderung

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB sowie der

        Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Rat der Gemeinde Issum hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Issum/Sevelen Nr. 13 – Am Rathaus/Burgweg – 1. Änderung - im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird beschlossen.

Im Verfahren wird von

  • einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • einer Umweltprüfung, § 2 Abs. 4 BauGB
  • einem Umweltbericht, § 2a BauGB
  • der Angabe der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen, § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
  • der Überwachung von Umweltauswirkungen, § 4c BauGB und
  • einer entsprechenden zusammenfassenden Umwelterklärung, § 10 Abs. 4 BauGB

abgesehen. Gleichzeitig wird die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Erklärung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Issum/Sevelen Nr. 13 – Am Rathaus/Burgweg – 1. Änderung wurde durch den Rat der Gemeinde Issum am 06.02.2024 gefasst.

Es wird hiermit gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 –GV.NRW 2023, zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741) bestätigt, dass der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Issum vom 26.02.2019 übereinstimmt und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung beachtet worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Issum/Sevelen Nr. 13 – Am Rathaus/Burgweg vom 06.02.2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-

verfahren wurde nicht durchgeführt,

  1. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-

zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt

    und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,

    die den Mangel ergibt.

Das Plangebiet befindet sich zentral innerhalb des Ortsteils Sevelen südlich der Dorfstraße. Das Plangebiet ist ca. 0,4 ha groß und umfasst die Flurstücke 526 und 527 in der Flur 12 der Gemarkung Sevelen.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Genehmigungsfähigkeit der Umnutzung zweier Bestandsgebäude zu erreichen.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird auf die vom Rat am 06.02.2024 beschlossene Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl I S. 1057) hingewiesen, mit der den Bürgern allgemein Gelegenheit gegeben wird, sich zum Bebauungsplanentwurf zu äußern.

Der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung liegt zu diesem Zweck in der Zeit vom 01.04.2024 bis einschließlich 30.04.2024 bei der Gemeindeverwaltung Issum, Herrlichkeit 7-9, Zimmer 111, an den Tagen von montags bis donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Daniel Burghardt                    02835/1054                daniel.burghardt@issum.de

Während dieser Zeit können die vorgenannten Unterlagen ebenfalls auf der Internetseite der

Gemeinde Issum unter https://beteiligung.nrw.de/portal/issum/beteiligung/themen eingesehen werden.

Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Stellungnahmen in den Vorlagen für die öffentliche Sitzung des Rates und des Ausschusses aufgeführt werden, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.

Zu dieser amtlichen Bekanntmachung gehören ein Übersichtsplan sowie eine verkleinerte Darstellung des Bebauungsplanentwurfes, die nachstehend abgedruckt sind.

Issum, 18.03.2024

Der Bürgermeister

Brüx

Kontaktperson

Gemeinde Issum - Der Bürgermeister
FB 2 - Planen, Bauen, Wohnen und Grünflächen
Postfach 11 63, 47653 Issum

eMail: daniel.burghardt@issum.de
Internet: www.issum.de
Tel.: 0 28 35 / 10-54
Fax: 0 28 35 / 1099-54

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  • Bebauungsplanentwurf
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