Bekanntmachung des Ratsbeschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103-1 – KITA und Wohnquartier im Oberdorf – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie des Beschlusses über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 103-1 – KITA und Wohnquartier im Oberdorf – sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Wohnbaufläche zur Versorgung der Wohnbevölkerung mit bedarfsgerechtem Wohnraum sowie zur Realisierung einer Kindertagesstätte im Kalkarer Stadtteil Niedermörmter.
Herr Marius Saegert Telefon: 02824 13 129 E-Mail: marius.saegert@kalkar.de