Bekanntmachung des Ratsbeschlusses über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Bildungszentrum Wissel
Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), den Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Bildungszentrum Wissel – gefasst.
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Neubaus einer Grundschule und einer Kindertagesstätte sowie der Arrondierung des westlichen Siedlungsrandes im Kalkarer Stadtteil Wissel (Gemarkung Wissel, Flur 7, Flurstücke 32 und 139).
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Der Entwurf, einschließlich Begründung und Gutachten zu der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Bildungszentrum Wissel – liegt im Fachbereich 2 Planen, Bauen, Umwelt der Stadt Kalkar, Verwaltungsneubau, Markt 20, Raum 317,
in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
während der Dienststunden:
Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montag nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
öffentlich aus.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Stadtverwaltung telefonisch (02824 13‑129) oder (02824 13-211) oder per E-Mail zu kontaktieren, um einen persönlichen Termin mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.
Stellungnahmen können weiterhin schriftlich oder zur Niederschrift im oben genannten Zeitraum abgegeben werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stellungnahmen per Mail an bauleitplanung@kalkar.de oder auf dem Onlinekontaktformular der Stadt Kalkar unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/kontakt/ abzugeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Online-Stellungnahme im zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/k/1011301 abzugeben.
Die Planunterlagen können vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
http://www.kalkar.de/de/inhalt/aktuelle-beteiligungsverfahren/
oder
https://beteiligung.nrw.de/k/1011301
Umweltinformationen:
Aufgrund der anthropogenen Vorprägung der direkten Umgebung des Plangebietes sind erhebliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten. Das Artenschutzgutachten schließt – mit Ausnahme eines potentiellen Habitats des Bruthänflings – das Vorkommen planungsrelevanter Arten aus. Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, sind geeignete CEF-Maßnahmen für den Bruthänfling (u.a. Pflanzung von zehn Dornsträuchern an der Plangebietsgrenze) in die Planung mit aufgenommen worden. Die aktuell im Osten des Plangebietes liegende Ortsrandeingrünung wird durch die vorgesehene Verschiebung des Siedlungsrandes voraussichtlich funktionslos; aufgrund von Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung, wird an der westlichen Plangebietsgrenze ein 10 m breiter und rund 2000 m2 großer Pflanzstreifen im Sinne einer Ortsrandeingrünung dargestellt, welcher über eine entsprechende Plansignatur gesichert wird. Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes, jedoch ohne Schutzausweisung im Sinne des Naturschutzrechtes. Eine etwaige Anpassung des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes ist im weiteren Verfahren durch die Stadt Kalkar mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abzustimmen. Unmittelbar westlich des Plangebietes liegt eine Teilfläche der Biotopverbundfläche „Grünlandkomplex zwischen Kalkar und Appeldorn“. Da auf Ebene des Flächennutzungsplanes keine konkreten Flächeninanspruchnahmen für die Bildungseinrichtungen abgeschätzt werden kann, wird die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, sind insbesondere Stellungnahmen zur verkehrlichen Erschließung des künftigen Grundschul- und KITA-Standortes unter Würdigung betrieblicher Belange der nordöstlich angrenzenden Gewerbebetriebe vorgetragen worden. Daher ist ein Verkehrsgutachten erstellt worden, welche u.a. verkehrstechnische Defizite in der Erschließung bei den Straßen „Anton-Heuken-Straße“ und „Prostewardsweg“ (fehlende Gehwege) sowie der Dorfstraße L 18 (fehlende gesicherte Querungsmöglichkeiten) festgestellt hat. Wesentliches Optimierungspotenzial zur Verbesserung der Erschließung besteht daher durch eine an die Dorfstraße anzubindende neue Erschließungsstraße mit gesicherter Fußgängerquerung auf Höhe des Feuerwehrgerätehauses Wissel. Dadurch wird es voraussichtlich zu einem Eingriff in die entlang der Dorfstraße verlaufende gesetzlich geschützte Allee kommen. Im weiteren Verfahren ist daher die Durchführung eines Ortstermins mit der UNB erforderlich, sofern die konkrete Erschließungsplanung feststeht. Im Rahmen der weiteren Abstimmung sind gegebenenfalls Ersatzpflanzungen vorzusehen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurden genutzt, um den Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes abzuschätzen und entsprechend fortzuschreiben.
Umweltbericht:
Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Auf Grundlage einer Bestandsbeschreibung und –bewertung sind mögliche Umweltauswirkungen auf folgende Schutzgüter untersucht worden:
Mensch
Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt
Boden und Fläche
Wasser
Klima und Luft
Landschaft und Erholung
Kultur- und Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Sonstige Umweltwirkungen
Eingriffsregelung
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen, die folgende Themenbereiche umfassen:
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), i. V. m. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Kalkar vom 28.06.2021, wird die Offenlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bildungszentrum Wissel – sowie die im Rahmen der Bekanntmachung erforderlichen Hinweise hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Kalkar, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden nach § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Kalkar im Amtsblatt der Stadt Kalkar vollzogen.
Hinweis auf Rechtsfolgen
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen während der oben angegebenen Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Kalkar, den 28.03.2025
Dr. Britta Schulz
Bürgermeisterin
Herr Marius Saegert
Fachdienst 2.1 - Planen, Bauen, Grünordnung Telefon: 02824 13 129