Bekanntmachung des Ratsbeschlusses über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Feuerwehrgerätehaus Grieth am Rhein
Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), den Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Feuerwehrgerätehaus Grieth am Rhein – gefasst.
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses für den Kalkarer Stadtteil Grieth am Rhein (Gemarkung Grieth, Flur 3, Flurstück 115 und Flur 4 Flurstück 210).
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Der Entwurf, einschließlich Begründung und Gutachten zu der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Feuerwehrgerätehaus Grieth am Rhein – liegt im Fachbereich 2 Planen, Bauen, Umwelt der Stadt Kalkar, Verwaltungsneubau, Markt 20, Raum 303,
n der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
während der Dienststunden:
Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montag nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
öffentlich aus.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Stadtverwaltung telefonisch (02824 13‑129) oder per E-Mail zu kontaktieren, um einen persönlichen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren.
Stellungnahmen können weiterhin schriftlich oder zur Niederschrift im oben genannten Zeitraum abgegeben werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stellungnahmen per Mail an bauleitplanung@kalkar.de oder auf dem Onlinekontaktformular der Stadt Kalkar unter https://www.kalkar.de/de/inhalt/kontakt/ abzugeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Online-Stellungnahme im zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/k/1013243 abzugeben.
Die Planunterlagen können vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
http://www.kalkar.de/de/inhalt/aktuelle-beteiligungsverfahren/
oder
https://beteiligung.nrw.de/k/1013243
Umweltinformationen:
Neben der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses südöstlich der Sportplatzanlagen durch die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“, sieht die Planung vor, diese Zweckbestimmung auf dem aktuellen Standort an der „Kirchhofstraße“ aufzuheben; hiermit wird eine Anpassung an das Planungsrecht vorgenommen. Der Geltungsbereich der Planung ist nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung entsprechend dem geänderten Nutzungskonzept des Feuerwehrgerätehauses angepasst worden.
Aufgrund der direkt westlich an die Ortslage Grieth am Rhein angrenzenden Lage des Plangebietes und der vorwiegend anthropogenen Vorprägung der direkten Umgebung (Sportplatz, Landesstraße), sind erhebliche Umwelteinwirkungen durch die Planung nicht zu erwarten. Das Artenschutzgutachten schließt das Vorkommen planungsrelevanter Arten aus. Um etwaige Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG dennoch zu verhindern, sind geeignete Vermeidungsmaßnahmen (u.a. Beschränkung von Baumfällungen und Baufeldräumungen außerhalb der Brutzeit) in die Planung mit aufgenommen worden. Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes, jedoch ohne Schutzausweisung im Sinne des Naturschutzrechtes. Eine etwaige Anpassung des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes ist im weiteren Verfahren durch die Stadt Kalkar mit der Unteren Naturschutz- und Landschaftsbehörde (UNB) des Kreises Kleve abzustimmen. Im weiteren Umfeld der Planung befinden sich einige Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Teilflächen des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“; Auswirkungen auf diese besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft sind aufgrund der bestehenden Abstände nicht zu erwarten. Entlang der „Rheinuferstraße“ (L 8) verläuft eine gesetzlich geschützte Allee; da die Planung eine Erschließung des Feuerwehrgerätehauses über die Straße „Am Sportplatz“ vorsieht, sind Auswirkungen auf den Baumbestand der Allee auszuschließen. Im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses sowie der Herstellung der Außenanlagen wird es voraussichtlich zur Rodung des bestehenden Baumbestandes kommen und bisher nicht versiegelte Flächen baulich in Anspruch genommen. Aufgrund von Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, wird im Nordosten des Plangebietes eine Grünfläche im Sinne einer Ortsrandeingrünung zwischen Sportplatz und Rheinuferstraße vorgesehen. Da auf Ebene des Flächennutzungsplanes keine konkreten Flächeninanspruchnahmen für die Bildungseinrichtungen abgeschätzt werden können, wird die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages durchgeführt.
Aufgrund von Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung hat die Stadt Kalkar ein Schallgutachten zur Realisierung des Feuerwehrgerätehauses erstellen lassen. Das Gutachten weist nach, dass im Regelbetrieb und Alarmfall sowohl im Tages- als auch Nachtzeitraum keine emissionsschutzrechtlichen Konflikte mit der östlich angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten sind; für den Einsatz des „Martin-Hornes“ dürfen die geltenden Immissionswerte überschritten werden. Im Nachtzeitraum werden durch den An- und Abfahrtsverkehr auf den angedachten Stellplätzen im Südosten des Plangebietes die zulässigen Spitzenpegelwerte an der Nordfassade des südlich angrenzenden Wohnhauses überschritten, sodass gemäß Gutachten ein Teil der Stellplätze im Nachtzeitraum nicht genutzt werden kann. Entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte (u.a. schallmindernde Maßnahmen, Stellung der baulichen Anlagen) sind im Rahmen der nachgelagerten Baugenehmigungsplanung zu erörtern.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurden genutzt, um den Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes abzuschätzen und entsprechend fortzuschreiben.
Umweltbericht:
Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Auf Grundlage einer Bestandsbeschreibung und –bewertung sind mögliche Umweltauswirkungen auf folgende Schutzgüter untersucht worden:
Schutzgut Mensch
Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt
Boden und Fläche
Wasser
Klima und Luft
Landschaft und Erholung
Kultur- und Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Sonstige Umweltwirkungen
Eingriffsregelung
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen, die folgende Themenbereiche umfassen:
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.11.2015 (GV. NRW. S. 741), i. V. m. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Kalkar vom 28.06.2021, wird die Offenlage der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Feuerwehrgerätehaus Grieth am Rhein – sowie die im Rahmen der Bekanntmachung erforderlichen Hinweise hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Kalkar, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden nach § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Kalkar im Amtsblatt der Stadt Kalkar vollzogen.
Hinweis auf Rechtsfolgen
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen während der oben angegebenen Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Kalkar, den 28.03.2025
Dr. Britta Schulz
Bürgermeisterin
Herr Marius Saegert
Fachdienst 2.1 - Planen, Bauen, Grünordnung Telefon: 02824 13 129