Raumordnungs-/Bauleitplan Kreis Borken Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Landschaftsplanes Stadtlohn

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.11.2024 bis 13.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Ausschnitt Landschaftsplanerweiterung Stadtlohn

1. Änderung des Landschaftsplanes Stadtlohn

Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 04. November bis 13. Dezember 2024

Der Landschaftsplan Stadtlohn ist seit 16.03.2005 rechtskräftig. Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 die 1. Änderung des Landschaftsplanes Stadtlohn beschlossen. Im Rahmen der 1. Änderung des Landschaftsplanes wird das Naturschutzgebiet Berkel im Innenbereich von Stadtlohn, das bisher über eine ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Münster ausgewiesen war, in den Landschaftsplan integriert und das Naturschutzgebiet durch den Landschaftsplan ausgewiesen.

Die Berkel ist ein FFH-Gebiet und unterliegt damit dem europäischen Schutzregime „Natura 2000“. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die von ihnen gemeldeten FFH-Gebiete durch nationale Schutzgebiete zu sichern, in Deutschland sind dazu i.d.R. Naturschutzgebiete auszuweisen. Bei der Berkel gibt es im Gebiet der Stadt Stadtlohn den Sonderfall, dass der Fluss im Außenbereich über die Landschaftsplanung und im Innenbereich der Stadt Stadtlohn durch eine ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen war.

Diese Verordnung der Bezirksregierung ist 20 Jahre nach dem In-Kraft-Treten am 15.08.2022 ausgelaufen und das Naturschutzgebiet wurde seitdem durch eine einstweilige Sicherstellung, die bis zum 15.08.2024 galt, gesichert. Diese Sicherstellung wurde nochmals um 2 Jahre bis zum 15.08.2026 verlängert werden. Danach ist eine Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung nicht mehr möglich. Um den nach EU-Vorschriften und Bundesnaturschutzgesetz notwendigen Schutz der Berkel als Naturschutzgebiet weiterhin und dauerhaft zu gewährleisten, muss das derzeitige Naturschutzgebiet der Berkel im Innenbereich der Stadt Stadtlohn in den Landschaftsplan Stadtlohn integriert werden. Dazu ist es erforderlich, den Landschaftsplan Stadtlohn zu ändern und um die Flächen zu erweitern, die bisher durch die Verordnung als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurden.

Es gibt geringfügige Erweiterungen: Es erfolgt eine Anpassung an die Kulisse des Hochwasserschutzkonzeptes, dadurch können einige kleinere Flächen, die im Besitz der Stadt Stadtlohn sind und jetzt der Gewässeraue der Berkel zugeordnet werden in das Gebiet einbezogen werden. Weiterhin gib es im westlichen Teil der Änderung im Bereich Hilgenberg eine Fläche des FFH-Gebietes Berkel, die bisher noch nicht gesichert ist. Dort soll der Landschaftsplan erweitert und ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet nach Westen bis zur Grenze des Naturschutzgebietes der Berkel ausdehnt werden.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung dient der Unterrichtung der Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und Grundsätze der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Es besteht die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern, Anregungen zu geben oder Fragen zu erörtern. Zu einem späteren Zeitpunkt findet die Offenlage der 1. Änderung statt. Dann besteht nochmals die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.

Die Unterlagen zur 1. Änderung des Landschaftsplanes Stadtlohn können über das Beteiligungsportal eingesehen werden. Hier gibt es auch die Möglichkeit sich über den Button „Ihre Stellungnahme“ zu der Planung zu äußern.

Die Planunterlagen können auch im Kreishaus Borken, Burloer Straße 93, 46325 Borken eingesehen werden und es besteht die Möglichkeit, sich die Planung erläutern zu lassen oder Fragen zu klären. Dazu sollte vorher ein Termin vereinbart werden, als Ansprechpartner stehen zu Verfügung:

Stefan Kranz,    Telefon: 02861-681 7129, E-Mail: s.kranz@kreis-borken.de sowie

Willi Böckers,  Telefon: 02861-681 7163, E-Mail: w.boeckers@kreis-borken.de

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet parallel zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 04. November bis 13. Dezember 2024 statt.

Kontaktperson

Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:

Stefan Kranz, Telefon: 02861-681 7129, E-Mail: s.kranz@kreis-borken.de

Willi Böckers, Telefon: 02861-681 7163, E-Mail: w.boeckers@kreis-borken.de

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Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Sofern Einwendungen gegen das Verfahren beim Kreis Borken geltend gemacht werden, gilt die Datenschutzerklärung des Kreises Borken (siehe Anlage).

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  • Entwicklungskarte
  • Festsetzungskarte

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