Mängelmelder Stadt Kierspe Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kierspe

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.04.2024 bis 30.05.2024
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Stadt Kierspe

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Kierspe bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. In Kierspe sind folgende Bereiche betroffen:

  • an der B54 ab Tannenbaum Richtung Meinerzhagen bis Stadtgrenze
  • an der B237 bis Einmündung L528
  • an der L528 bis Einfahrt Am Hedberg/ Auf dem Kiss

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung.

Grundsätzlich kann jede Person oder Einrichtung Stellungnahmen zu der Lärmaktionsplanung abgeben und sich so beteiligen.Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. [Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken)] Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.kierspe.de bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

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Kontaktperson

Kontaktpersonen:

Herrn Hendrik Kasper, h.kasper@kierspe.de, 02359/661-138

Herrn Lars Feltens, l.feltens@kierspe.de, 02359/661-160

Datenschutzerklärung

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