Verfahren Stadt Kierspe Bauen und Wohnen

Erneute Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 "Wohnanlage Haunerbusch"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 17.07.2024 bis 21.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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erneute Offenlage vorhabenbezogenener Bebauungsplan Nr. 30 "Wohnanlage Haunerbusch"

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 02.07.2024 den erneuten Offenlegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der modifizierten Fassung gefasst. 

Der modifizierte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“ wird mit Entwurfsbegründung, Umweltbericht sowie allen relevanten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Ziel der Planung ist es weiterhin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung zu schaffen.

Die Änderung betrifft die verkehrlichen Angelegenheiten sowie die Verbringung des Niederschlagswassers. Da mit diesen Änderungen Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 17.07.2024 bis 21.08.2024

möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und einsehbar:

1. Umweltbericht mit folgendem Inhalt:

- Schall- und Schadstoffimmissionen

- Erholung - Schutzgut Tiere

- Schutzgut Pflanzen

- Biologische Vielfalt

- Schutzgut Fläche

- Schutzgut Boden

- Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser)

- Schutzgut Klima und Luft

- Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

- Wechselwirkung

- Abfall

- Zusammenfassende Prognose

- Maßnahmen zur Vermeidung und Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

- Prognose

2. Fachgutachten und Stellungnahmen enthalten folgende umweltbezogene Informationen:

- Artenschutz: Bertram Mestermann, Büro für Landschaftsplanung

- Bestandssituation, Ermittlungen, Konfliktanalyse, Prüfung Verbotstatbestände

- Immissionen: Ingenieurbüro Stöcker

- Geräuschimmissionen durch Fa. M-Pulse , Geräuschemissionen durch Fa. M-Pulse

- Verkehr: BSV Reinhold Baier GmbH

- Analyse, Prognose

- Umweltbericht: Bertram Mestermann, Büro für Landschaftsplanung

- Analyse, Auswirkung, Prognose

- AWG Baugrunduntersuchung, Dipl.-Geol. W. Rummel

– objektbezogene Erkundung und Beurteilung des Baugrundes

3. Die umweltrelevanten Informationen aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der gleichzeitigen Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

- Versorgungsleitungen: Stadtwerke Kierspe, Enervie vernetzt GmbH

- Schutzgut Natur und Landschaft, Eingriff in den Naturhaushalt, Artenschutz: Märkischer Kreis

- Schutzgut Wasser, Abwasser, Wasserversorgung, Grundwasser: Märkischer Kreis, Bürgerschaft

- Wasserwirtschaft, Niederschlagswasserbeseitigung: Märkischer Kreis

- Schutzgut Boden, Altlasten Baugrund, Bodenschutz: Märkischer Kreis

- Immissionsschutz: Bezirksregierung Arnsberg, Bürgerschaft (bestehendes Gewerbe)

- Verkehr: Märkischer Kreis, Bürgerschaft

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“ liegt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang, im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                14.00 Uhr bis 17.00 Uhr öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).

Bekanntmachungsanordnung: Die öffentliche Auslegung wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB und § 15 der Hauptsatzung der Stadt Kierspe öffentlich bekannt gemacht.

Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Kierspe, unter www.kierspe.de (Rat & Verwaltung > Bekanntmachungen) eingesehen werden.

Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen auch über das Internet möglich: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).

Kierspe, den 03.07.2024

gez. Olaf Stelse

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Kierspe

Bauen und Planen

Frau Angelsdorf

Springerweg 21

58566 Kierspe

02359/661-164

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