Umfrage Stadt Kleve Bauen und Wohnen

Ausschreibung der städtischen Baugrundstücke "Im Felde"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.10.2022 bis 04.11.2022
  • Teilnehmer 489 Teilnehmer
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Insgesamt ist die Veräußerung von 15 Baugrundstücken geplant. Die Grundstücke liegen in einer Größenordnung von ca. 485 m² - rund 700 m². In dem Gebiet sind ausschließlich Einzelhäuser mit maximal einem Vollgeschoss, bei offener Bauweise vorgesehen. In den Gebäuden ist höchstens eine Wohneinheit zulässig.

Der Rat der Stadt Kleve hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 die Rahmenbedingungen für die Veräußerungen der Baugrundstücke festgesetzt. In dieser Sitzung wurde außerdem beschlossen, die Straße des Baugebietes mit dem Namen „Im Felde“ zu benennen.

Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber in der derzeit gültigen Fassung. Bitte beachten Sie daher die v. g. Richtlinien neben den hier aufgeführten Informationen.

Hier gelangen Sie zu den Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber


Für Interessenten gilt:

  • Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt im Losverfahren.
  • Kommt ein Vertrag nicht zustande, rückt der nächste Bewerber nach.
  • Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger.
  • Für die städtischen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ist ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten.
  • Es besteht eine Verpflichtung, das Wohnhaus für die Dauer von fünf Jahren selbst zu bewohnen. Für Familiengrundstücke, die im Erbbaurecht vergeben wurden, besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Selbstbewohnungsverpflichtung.
  • Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages werden die gesetzlich vorgeschriebenen und üblichen Regelungen und Vertragsinhalte in Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage des Erbbaurechtgesetzes getroffen. Die Vertragslaufzeit beträgt 70 Jahre. Klauseln für die Anpassung des Erbbauzinses werden vertraglich vereinbart.
  • Alle mit Kauf / mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Käufer / Erbbaurechtsnehmer.

Erwerb von Baugrundstücken

Familien beim eigenen Hausbau zu unterstützen nimmt für die Stadt Kleve einen besonderen Stellenwert ein. Aus diesem Grund, werden ein Teil der vorhandenen Baugrundstücke als Familiengrundstücke vergeben. Es besteht dabei die Auswahlmöglichkeit, diese Grundstücke zu erwerben oder im Rahmen eines Erbbaurechts zu erhalten.     

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Grundstücken!

Um sich für ein Grundstück zu bewerben, wählen Sie das gewünschte Grundstück auf der linken Seite und füllen Sie das zugehörige Formular aus.


Zusatzhinweis Mobile Bedienung (Smartphone / Tablet)

Um auf einem mobilen Endgerät zu den Grundstücken und den zugehörigen Bewerbungsformularen zu gelangen, klicken Sie auf die grau hinterlegte Schaltfläche oben links, die vier weiße Quadrate zeigt.

Sie gelangen anschließend zur Grundstücksübersicht. Das gewünschte Grundstück wird durch Klick auf den Namen des Grundstücks ausgewählt (Beispiel: "Grundstück 1"), nicht durch Klick auf das Bild.

 

Kontaktperson

Herr Stephan Monien
Telefon: 0282184215
E-Mail: stephan.monien@kleve.de

Gegenstände

Übersicht
  • Grundstück 1
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  • Grundstück 3
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  • Grundstück 5
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  • Grundstück 15

Informationen

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