Umfrage Stadt Kleve Bauen und Wohnen

Ausschreibung eines städtischen Baugrundstücks am Buchacker für die Errichtung eines sog. Tiny Houses

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.06.2023 bis 15.06.2023
  • Teilnehmer 19 Teilnehmer
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Die Stadt Kleve ist Eigentümerin eines 354 m² großen Grundstücks am Buchacker (Gemarkung Kellen, Flur 16, Flurstück 1353). Auf der Fläche soll Wohnraum geschaffen werden. Der für den Bereich relevante Bebauungsplan 2-075-2 sieht dazu ein ca. 170 m² großes Baufenster vor. Es besteht die Möglichkeit ausschließlich ein sogenanntes Tiny House zu errichten.

Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber in der derzeit gültigen Fassung. Bitte beachten Sie daher die v. g. Richtlinien neben den hier aufgeführten Informationen.

Hier gelangen Sie zu den Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber


Für Interessenten gilt
  • Die Vergabe des Baugrundstücks erfolgt im Losverfahren.
  • Kommt ein Vertrag nicht zustande, rückt der nächsten Bewerber nach.
  • Für die zugelosten Bewerber besteht die Auswahlmöglichkeit, das Grundstück entweder käuflich zu erwerben Erwerb oder im Erbbaurecht zu erhalten.
  • Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger.
  • Für städtische Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ist ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten.
  • Beim Kauf besteht eine Verpflichtung das Wohnhaus für die Dauer von fünf Jahren selbst zu bewohnen. Beim Erhalt im Erbbaurecht besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Selbstbewohnungsverpflichtung. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.
  • Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages werden die gesetzlich vorgeschriebenen und üblichen Regelungen und Vertragsinhalte in Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage des Erbbaurechtgesetzes getroffen. Die Vertragslaufzeit beträgt 70 Jahre. Klauseln für die Anpassung des Erbbauzinses werden vertraglich vereinbart.
  • Es gelten die Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2-075-2.
  • Alle mit Kauf / mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages verbundenen Kosten (beispielsweise Notarkosten oder Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten der Käufer.
  • Ein Anspruch auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks besteht nicht.
  • Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke trifft der Liegenschafts- und Steuerausschuss.

  • Grundstücksgröße: 354 m²
  • Verkaufspreis je m²: 220 €/m²
  • Verkaufspreis gesamt: 77.880 €
  • Erbbauzins jährlich je m²: 7,70 €/m²
  • Erbbauzins jährlich gesamt: 2.725,80 €


Bewerbung auf das Baugrundstück

Um sich für das Grundstück zu bewerben, füllen Sie das zugehörige Formular aus.

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Kontaktperson

Herr Stephan Monien
Telefon: 0282184215
E-Mail: stephan.monien@kleve.de

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