Umfrage Stadt Kleve Bauen und Wohnen

Ausschreibung Baugrundstück 10 a im Baugebiet Neerfeldstraße / Goldacker (3. Bewerbungsverfahren)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.04.2024 bis 25.04.2024
  • Teilnehmer 1 Teilnehmer
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In der Zeit von Dienstag, 16.04.2024 bis Donnerstag, 25.04.2024 erfolgt das. 3. Bewerbungsverfahren für die Vermarktung des Grundstücks 10a für die Errichtung eines Doppelhauses.

Im Rahmen des 2. Bewerbungsverfahrens wurde u. a. folgende Variante angeboten:

  • Vermarktung des Grundstücks 10 als Baugrundstücke 10a und 10b. Es konnten sich Einzelbewerber auf die beiden Grundstücke bewerben.

Nach Durchführung des Bewerbungsverfahrens ist das Grundstück 10a  freigeblieben.

Für das benachbarte Grundstück 10b wurde bereits im ersten Bewerbungsverfahren eine interessierte Person gefunden, sodass dieses Grundstück nicht erneut vermarktet wird.

Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber in der derzeit gültigen Fassung. Bitte beachten Sie daher die v. g. Richtlinien neben den hier aufgeführten Informationen.

Hier gelangen Sie zu den Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber

Für Interessenten gilt
  • Die Vergabe des Baugrundstücks erfolgt im Losverfahren.
  • Kommt ein Vertrag nicht zustande, rückt der nächsten Bewerber nach.
  • Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger
  • Für die städtischen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ist ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten.
  • Es besteht eine Verpflichtung, das Wohnhaus für die Dauer von fünf Jahren selbst zu bewohnen. Für Familiengrundstücke, die im Erbbaurecht vergeben wurden, besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Selbstbewohnungsverpflichtung. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.
  • Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages werden die gesetzlich vorgeschriebenen und üblichen Regelungen und Vertragsinhalte in Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage des Erbbaurechtgesetzes getroffen. Die Vertragslaufzeit beträgt 70 Jahre. Klauseln für die Anpassung des Erbbauzinses werden vertraglich vereinbart.
  • Alle mit dem Kauf / mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags verbundenen Kosten (beispielsweise Vermessungskosten, Notarkosten oder Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten der Käufer / Erbbaurechtsnehmer.
  • Es gelten die Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2-313-0. Abweichend werden die Grundstücke 10 (als 10 a und 10 b) und 11 (als 11 a und 11 b) für die Errichtung von Doppelhäusern vermarktet.
  • Ein Anspruch auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks besteht nicht.
  • Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke trifft der Liegenschafts- und Steuerausschuss.
Zusätzliche Besonderheiten und Ablauf im 2. und 3. Bewerbungsverfahren

Nach der Auslosung erhalten die zugelosten Bewerber eine Mitteilung über die Reservierung des Grundstücks. Die folgenden Unterlagen sind im Anschluss einzureichen:

  • Nachweis, dass die Finanzierung und die Umsetzung der Baumaßnahme gesichert sind. Z. B. Finanzierungszusage des Kreditinstituts, Nachweis über das Eigenkapital
  • Unterschriebene Erklärung aller volljährigen Haushaltsangehörigen, in der Vergangenheit kein Marktpreis- oder Familiengrundstück von der Stadt Kleve erhalten zu haben
  • Unterschriebene Erklärung, sich im Vorfeld mit den zugelosten Bewerbern der anderen Doppelhaushälfte auf einen gemeinsamen Architekten / Fachplaner / Bauträger sowie eine einheitliche Form-, Farb- und Materialauswahl zu einigen

Die Frist für die Vorlage der Unterlagen wird mit der Reservierungsbestätigung mitgeteilt.

Sobald die angeforderten Unterlagen vorliegen, wird das weitere Vorgehen mit den zugelosten Bewerbern der betroffenen Grundstücke in einem gemeinsamen Gespräch im Rathaus erläutert. Zu dem Termin lädt die Abteilung Liegenschaften gesondert ein.

Danach besteht dann die Möglichkeit, die Bauvorhaben untereinander abzustimmen und sich auf einen gemeinsamen Architekten / Fachplaner / Bauträger sowie eine einheitliche Form-, Farb- und Materialauswahl verbindlich zu einigen. Die Frist für die Einigung wird schriftlich mitgeteilt.

Nach einer Einigung entscheidet der Liegenschafts- und Steuerausschuss in nichtöffentlicher Sitzung abschließend über die Grundstücksvergabe.

Wenn die positive Entscheidung des Ausschusses vorliegt, ist bis zu dem Kaufvertragsabschluss ein Nachweis über die Beauftragung des gemeinsamen Architekten / Fachträger / Bauträger vorzulegen. Die Frist für die Vorlage wird schriftlich mitgeteilt.

Die Vertragsabschlüsse der Grundstücke 10 a und 10 b bzw. der Grundstücke 11 a und 11 b erfolgen jeweils zeitgleich durch ein Notariat. 

Erwerb von Baugrundstücken 

Hier finden Sie eine Übersicht der Grundstücken!

Um sich auf das Grundstück 10 a  zu bewerben, wählen Sie das gewünschte Grundstück auf der linken Seite und füllen Sie das zugehörige Formular aus.

Zusatzhinweis Mobile Bedienung (Smartphone / Tablet)

Um auf einem mobilen Endgerät zu den Grundstücken und den zugehörigen Bewerbungsformularen zu gelangen, klicken Sie auf die grau hinterlegte Schaltfläche oben links, die vier weiße Quadrate zeigt.

Sie gelangen anschließend zur Grundstücksübersicht. Das gewünschte Grundstück wird durch Klick auf den Namen des Grundstücks ausgewählt (Beispiel: "Grundstück 10"), nicht durch Klick auf das Bild.

Kontaktperson

Herr Stephan Monien
Telefon: 0282184215
E-Mail: stephan.monien@kleve.de

Gegenstände

Übersicht
  • Grundstück Nr. 10 a (Marktpreisgrundstück)

Informationen

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