Umfrage Stadt Kleve Bauen und Wohnen

Ausschreibung der städtischen Baugrundstücke Neerfeldstraße / Goldacker (4. Bewerbungsverfahren)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 21.08.2024 bis 30.08.2024
  • Teilnehmer 14 Teilnehmer
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In der Zeit von Mittwoch, 21.08.2024 bis Freitag, 30.08.2024 besteht die Möglichkeit, Bewerbungen auf die Marktpreisgrundstücke 4 und 5 abzugeben. Auf den Flächen ist die Errichtung von Einzelhäusern möglich. Die Zuteilung der Grundstücke 4 und 5 erfolgt im Rahmen des üblichen Losverfahrens. Für die übrigen Flächen werden gesonderte Verfahren durchgeführt. 

Hinweis: Der Zeitpunkt der weiteren Bewerbungsverfahren wird auf dieser Seite rechtzeitig veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt eine Bekanntgabe über den städtischen Newsletter "Grundstücke" und die städtischen Social Media-Kanäle. Bewerbungen auf diese Flächen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Es gibt keine Wartelisten für Wohnbaugrundstücke.

Insgesamt ist die Herausgabe von 10 Baugrundstücken geplant. Die Grundstücke liegen in einer Größenordnung von ca. 430 m² - rund 660 m².

Die Vermarktung erfolgt unter Anwendung der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber in der derzeit gültigen Fassung. Bitte beachten Sie daher die v. g. Richtlinien neben den hier aufgeführten Informationen.

Hier gelangen Sie zu den Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber


Für Interessenten gilt
  • Die Vergabe des Baugrundstücks erfolgt im Losverfahren.
  • Kommt ein Vertrag nicht zustande, rückt der nächsten Bewerber nach.
  • Es gibt keine Bindung an Makler oder Bauträger
  • Bei einer Umsetzung der in Anlage 2 der Richtlinien für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken an private Bewerber aufgeführten Maßnahmen, besteht für die Käufer / Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit, einen Betrag von bis zu 20 €/m² erstattet zu bekommen. 
  • Für die städtischen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages ist ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten.
  • Es besteht eine Verpflichtung, das Wohnhaus für die Dauer von fünf Jahren selbst zu bewohnen. Für Familiengrundstücke, die im Erbbaurecht vergeben wurden, besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Selbstbewohnungsverpflichtung. Diese Verpflichtung geht mit der Veräußerung des Erbbaurechts / des Gebäudes auf die neuen Erbbaurechtsnehmer über.
  • Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages werden die gesetzlich vorgeschriebenen und üblichen Regelungen und Vertragsinhalte in Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage des Erbbaurechtgesetzes getroffen. Die Vertragslaufzeit beträgt 70 Jahre. Klauseln für die Anpassung des Erbbauzinses werden vertraglich vereinbart.
  • Alle mit dem Kauf / mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags verbundenen Kosten (beispielsweise Vermessungskosten, Notarkosten oder Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten der Käufer / Erbbaurechtsnehmer.
  • Es gelten die Bestimmungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2-313-0. Abweichend werden die Grundstücke 10 (als 10 a und 10 b) und 11 (als 11 a und 11 b) für die Errichtung von Doppelhäusern vermarktet.
  • Ein Anspruch auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks besteht nicht.
  • Die Entscheidung über die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke trifft der Liegenschafts- und Steuerausschuss.

Erwerb von Baugrundstücken

Um sich für ein Grundstück zu bewerben, wählen Sie das gewünschte Grundstück auf der linken Seite und füllen Sie das zugehörige Formular aus.


Zusatzhinweis Mobile Bedienung (Smartphone / Tablet)

Um auf einem mobilen Endgerät zu den Grundstücken und den zugehörigen Bewerbungsformularen zu gelangen, klicken Sie auf die grau hinterlegte Schaltfläche oben links, die vier weiße Quadrate zeigt.

Sie gelangen anschließend zur Grundstücksübersicht. Das gewünschte Grundstück wird durch Klick auf den Namen des Grundstücks ausgewählt (Beispiel: "Grundstück 1"), nicht durch Klick auf das Bild.

Kontaktperson

Herr Stephan Monien
Telefon: 0282184215
E-Mail: stephan.monien@kleve.de

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