Verfahren Kreis Kleve Räumliche Entwicklung

Erneute Offenlage "Heishof" 1. Planänderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.10.2024 bis 11.12.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Erneute Bekanntmachung über die Offenlage eines Planes zur Herstellung eines Gewässers gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit §§ 71 und 110 LWG durch Betreiben einer Abgrabung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG NRW) – Vorhaben:  Abgrabung „Heishof“

1. Planänderung  

Mit Schreiben vom 02.03.2022 hat die Knappheide Kiesbaggerei GmbH & Co. KG die Nassabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand im Bereich „Heishof“ auf dem Gebiet der Gemeinde

Weeze beantragt. Mit der Rohstoffgewinnung ist die Herstellung eines Gewässers verbunden.

Die geplanten Abbauflächen liegen vollständig innerhalb eines im Regionalplan Düsseldorf ausgewiesenen „Bereiches zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) und

stellen somit nach der Landes- und Regionalplanung ein Vorranggebiet für Abgrabungen dar.

Die Aufbereitung der gewonnenen Rohstoffe soll am nahegelegenen Kieswerk „Knappheide“ der

Unternehmensgruppe erfolgen. Dazu sollen die Rohstoffe zunächst per Förderband zu einer Verladestelle an der westlich gelegenen Bundestraße B 9 und von dort mit LKW zum Kieswerk transportiert werden.

Die Planunterlagen lagen vom 07.06.2022 bis zum 15.07.2022 aus. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen hat die Knappheide Kiesbaggerei GmbH & Co.KG die Planunterlagen gerändert und ergänzt.

Gegenstand der nun eingereichten 1. Planänderung sind im Wesentlichen:

  • Geänderte Abbauplanung mit angepasstem Flächenzuschnitt im Hinblick auf den Erhalt des Kalbecker Weges und der damit verbundenen Entstehung einer westlichen und einer östlichen Teilfläche sowie die entsprechend geänderte Herrichtungsplanung.
  • Modifizierte Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich.
  • Überarbeitetes Wasserwirtschaftliches Gutachten mit ergänzenden Angaben zur Standsicherheit der Böschungen und deren Gefährdung durch rückschreitende Erosion.
  • Modifizierte Planung für die Verladung.
  • Ergänzung eines gesonderten Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie.

Ergänzende Angaben zum Schutzgut kulturelles Erbe.

Der geänderte Plan der Firma

                                    Knappheide Kiesbaggerei GmbH & Co.KG

                                    Knappheide 20, 47652 Weeze

für den beim Kreis Kleve die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach

-     dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG, §§ 68 ff.)

-     dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG. §§ 104 ff.)

-     dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW, § 73)

beantragt wurde, liegt gemäß § 70 Abs.1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 VwVfG NRW samt aller Anlagen sowie die das Vorhaben betreffenden Berichte und Empfehlungen

in der Zeit vom 11.10.2024 bis 11.11.2024 in der Kreisverwaltung Kleve, Fachbereich Technik, Büro E.244, Herr van Hall, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve und in der Gemeindeverwaltung Weeze, Cyriakusplatz 13-14, 47652 Weeze

während der Dienststunden

Montag bis Freitag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag

von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr

oder nach Terminabsprache zur Einsicht aus. Terminabsprachen können unter der Telefonnummer 02821-85443 (Herr van Hall) oder per Email (Martin.vanHall@kreis-kleve.de) und 02837-910115 (Herr Peeters) oder per Email (bauleitplanung@weeze.de) vereinbart werden.

Zudem werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Antragsunterlagen einschließlich der ergänzenden Unterlagen über die Homepage des Kreises Kleve, der Gemeinde Weeze und unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/kreiskleve/beteiligung/themen/1009360

zugänglich gemacht.

Darüber hinaus erfolgt eine Veröffentlichung der oben genannten Unterlagen im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen auf der Internetseite

www.uvp-verbund.de

Der Plan sieht die Herstellung eines Gewässers gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit §§ 71 und 110 LWG durch Betreiben einer Abgrabung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG NRW) auf den nachstehenden Grundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde Weeze vor:

Gemarkung Kalbeck

Flur 12,     Flurstücke:      6 (tlw.), 7, 8 (tlw.) und 27

Für das Förderband und die Verladestelle werden die nachstehende Grundstücke auf dem Gebiet der Gemeinde Weeze in Anspruch genommen:

Gemarkung Kalbeck

Flur 12,        Flurstück:    28 (tlw.)

Gemarkung Weeze

Flur 26,     Flurstück:        53, 54, 58 und 69 jeweils teilweise

Das Planfeststellungsverfahren wird unter der Bezeichnung „Abgrabung Heishof“ geführt.

Der Antrag auf Planfeststellung der Abgrabung Heishof wurde mit den entsprechenden Planunterlagen am 02.03.2022 beim Kreis Kleve eingereicht. Die Planunterlagen lagen vom 07.06.2022 bis zum 15.07.2022 aus. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen hat die Knappheide Kiesbaggerei GmbH & Co.KG die seinerzeit eingereichten Unterlagen des Antrages geändert und ergänzt. Daher werden die Antrags- und Planunterlagen (Az.: 6.1 – 66 61 16 – 01/21) erneut offengelegt.

Das Vorhaben bedarf eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Zugleich besteht für

das Vorhaben aufgrund der Gesamtgröße die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land

Nordrhein-Westfalen (Ziffer 13a der Anlage 1 zu § 1 UVPG NRW). Mit den Antragsunterlagen wird eine Studie zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht)

vorgelegt.

Es werden insbesondere die folgenden umweltrelevanten entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen betreffend das Vorhaben offengelegt:

Antrag vom 02.03.2022:

Tei I (Technischer Teil)

Textteil:

1 Allgemeines

1.1 Planungsanlass

1.2 Rechtsgrundlagen

2 Planerische Vorgaben

2.1 Landesentwicklungsplan

2.2 Regionalplan

2.3 Flächennutzungsplan

2.4 Bebauungspläne

2.5 Landschaftsplanung

2.6 Sonstige unter Schutz gestellte Gebiete und Flächen

2.7 Wasserwirtschaft

2.8 Altlasten

2.9 Kampfmittel

2.10 Bodendenkmäler

2.11 Leitungen

3 Angaben über das Abbau- und Betriebsgelände

3.1 Lage des Vorhabens und derzeitige Nutzung

3.2 Eigentumsverhältnisse

3.3 Grundwasserverhältnisse

3.4 Oberflächengewässer

3.5 Angaben zur Lagerstätte

4 Angaben über die beabsichtigte Abgrabung

4.1 Angaben zum Abbau

4.1.1 Abbautiefe

4.1.2 Antragsfläche, Abbauflächen, Sicherheitsabstände

4.1.3 Menge und vorübergehende Lagerung des Abbaugutes

4.1.4 Art, Menge und Unterbringung des Abraumes

4.1.5 Sicherung und Verwendung des Oberbodens

4.1.6 Zeitlicher Ablauf der Abgrabung

4.1.7 Abbau- und Aufbereitungsverfahren

4.2 Ortsfeste Betriebseinrichtungen und Großgeräte

4.3 Verladung und Transport

4.4 Energieversorgung

4.5 Immissionsschutz

4.6 Überwachung der Grundwasserverhältnisse

4.7 Betriebssicherheit

4.7.1 Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer

4.7.2 Brandschutz

4.7.3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

4.7.4 Entsorgung von Abfällen

5 Angaben über die Herrichtung

5.1 Geplante Folgenutzungen

5.2 Zeitlicher Ablauf der Herrichtung

5.3 Oberflächengestaltung

5.4 Sicherung von Böschungen und Ufern

5.5 Erdarbeiten

5.6 Begrünungsmaßnahmen

5.7 Sonstige Herrichtungsmaßnahmen

5.8 Kostenschätzung für die Herrichtung

6 Eingriff in Natur und Landschaft

7 Artenschutz

8 Umweltverträglichkeit

9 Wasserrahmenrichtlinie

Anlagen

Anlage I.1 Übersichtsplan Maßstab 1 : 25.000

Anlage I.2 Lageplan/Luftbild Maßstab 1 : 5.000

Anlage I.3 Flurstückskarte Maßstab 1 : 5.000

Anlage I.4 Abbauplan Maßstab 1 : 2.500

Anlage I.5 Herrichtungsplan Maßstab 1 : 2.500

Anlage I.6 Profilschnitt Maßstab 1 : 250

Anlage I.7: Wasserwirtschaftliches Gutachten, geologie:büro

Anlage I.8 Planung Verladestelle, Kottowski Ingenieurgesellschaft mbH

Teil II (Landschaftspflegerischer Begleitplan)

Textteil

Anlagen

Anlage II.1 Eingriffsdarstellung Maßstab 1 : 2.500

Teil III: UVP-bericht

Textteil

Anlagen

Anlage III.1: Schutzgebiete Maßstab 1 : 10.000

Anlage III.2: Biotoptypen / Nutzung Maßstab 1 : 5.000

Anlage III.3: Archäologisches Konzept, arthemus GmbH

Anlage III.4 Schalltechnische Untersuchung, Peutz Consult

Teil IV: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Folgende Änderungen und Ergänzungen gegenüber den Antragsunterlagen vom 31.01.2022

werden nun mit den vorliegenden Unterlagen nachgereicht:

Antragsänderung und -ergänzung vom 09.07.2024

1 Anlass

2 Beschreibung der geplanten Änderungen

2.1 Änderung der Abbauplanung

2.2 Änderung der Herrichtungsplanung

2.2.1 Erdarbeiten / Oberflächengestaltung

2.2.2 Gehölzpflanzung / Vegetationsentwicklung

2.2.3 Herstellung der Wasserflächen

2.2.4 Sonstige Maßnahmen zur Herrichtung

2.2.5 Modifizierte Kostenschätzung für die Herrichtung

3 Modifizierte Bewertung von Eingriff und Ausgleich

3.1 Modifizierte Bewertung des Eingriffes

3.2 Modifizierte Bewertung der Kompensationsmaßnahmen

4 Artenschutz

5 Umweltverträglichkeit

6 Ergänzende Angaben zum Bodendenkmalschutz

7 Wasserrahmenrichtlinie

Anlagen

Anlage 1 geänderte Anlage I.1 „Übersichtsplan“ Maßstab 1 : 25.000

Anlage 2 geänderte Anlage I.2 „Lageplan/ Luftbild“ Maßstab 1 : 5.000

Anlage 3 geänderte Anlage I.3 „Flurstückskarte“ Maßstab 1 : 5.000

Anlage 4 geänderte Anlage I.4 „Abbauplan“ Maßstab 1 : 2.500

Anlage 5 geänderte Anlage I.5 „Herrichtungsplan“ Maßstab 1 : 2.500

Anlage 6 geänderte Anlage I.6 „Profilschnitt“ Maßstab 1 : 250

Anlage 7 überarbeitete Anlage I.7 „Wasserwirtschaftliches Gutachten“, geologie:büro

Anlage 8 modifizierte Planung „Verladung“

Anlage 9 Ergänzung: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Anlage 10 Ergänzende Unterlagen zum archäologischen Grabungskonzept

Rechtsgrundlage für die Bekanntmachung und Offenlage der Antrags- und Planunterlagen ist § 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG NRW sowie § 19 UVPG und § 27a VwVfG NRW für die Veröffentlichung im Internet.

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, sowie Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, können sich bei der

Kreisverwaltung Kleve, Fachbereich Technik, Büro E.244, Herr van Hall Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve

oder

bei der Gemeinde Weeze, Zimmer 22 (1. Etage), Cyriakusplatz 13-14, 47652 Weeze,

bis spätestens 11.12.2024 schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift, äußern, Fragen einreichen sowie Einwendungen und Stellungnahmen vorbringen.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulassung des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschossen.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass

-           rechtzeitig eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in einem Termin öffentlich erörtert werden, der noch bekannt gemacht wird,

-           bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,

-           die Personen oder Vereinigungen, die Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt    werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind,

-           die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen oder Stellungnahmen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind,

-           die Einwendungen der Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden und, soweit Name und Anschrift des Einwenders zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung nicht erforderlich sind, unkenntlich gemacht werden können,

-           das Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) Anwendung finden kann.

Die für das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde, ist der Kreis Kleve, Fachbereich Technik, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve. Über die Zulassung des Vorhabens wird durch Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses oder durch ablehnenden Bescheid entschieden.

Kleve, 26.09.2024

Christoph Gerwers

Landrat

Kontaktperson

Martin van Hall
Kreisverwaltung Kleve
Fachbereich 6 - Abteilung 6.3 - Bauen und Umwelt - Verwaltung
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve

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