Meldeverfahren Kreis Wesel Bauen und Wohnen

Erfassung von vermuteten Schäden im Zusammenhang mit dem Salzbergbau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.03.2023 bis -
  • Meldungen 15 Meldungen
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Aktuelles

Auf dem nachfolgenden Formular können Sie eine Meldung abgeben, wenn Sie auf Ihrem Grundstück Bergschäden infolge des Steinsalzbergbaus vermuten.

Dies ist keine Meldestelle für Schadensansprüche oder Ersatzansprüche.

Die Angaben dienen hier der Meldestatistik.

Sie müssen mögliche Schäden bei dem zuständigen Salzbergwerkunternehmen selbst melden, wenn sie Schadensansprüche gelten machen möchten.

  • Die Angaben werden nicht an die Salzbergbauunternehmen weitergegeben
  • Die Angaben werden nicht an andere Behörden/Institutionen/Firmen weitergegeben.
  • Die Angaben werden ausschließlich über dieses Online-Formular erfasst.
  • Die Angaben werden nicht geprüft und nicht bewertet.
  • Sie werden nur für statistische Zwecke erhoben.
  • Der Datenschutz personenbezogener Angaben wird gewahrt.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung (s. Reiter "Informationen" und am Ende der Meldung).

 

Zur Meldung von möglichen Schäden im Zusammenhang mit dem Salzbergbau müssen Sie sich anmelden oder registrieren. Im Persönlichen Bereich können Sie Ihre gemachte Meldung im Nachhinein einsehen.

  Meldungen

Kontaktperson

VB 5
Der Landrat

Kreis Wesel
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel

E-Mail: meldestatistik-salzbergbauschaeden@kreis-wesel.de

Teilnahmebedingungen

Einwohner der von Steinsalzbergbau betroffener Städte und Gemeinden können ihre vermuteten Schäden im Zusammenhang mit dem Salzbergbau im Kreis Wesel mitteilen.

Der Kreis Wesel erstellt aufgrund der Mitteilungen der betroffenen Einwohner regelmäßig einen Statistikbericht über die Anzahl der gemeldeten Fälle für den Kreistag des Kreises Wesel.

Dies ist KEINE(!) Meldestelle für Schadensansprüche oder Ersatzansprüche.

Zur Meldung von möglichen Schäden im Zusammenhang mit dem Salzbergbau müssen Sie sich anmelden oder registrieren. Im Persönlichen Bereich können Sie Ihre gemachte Meldung im Nachhinein einsehen.

Belehrung:

1. Ihre möglichen Schadensersatzansprüche müssen Sie gegenüber dem Salzbergbauunternehmen eigenständig innerhalb der Verjährungsfrist geltend machen.
Der Kreis Wesel sammelt nur die Meldungen über vermutete Bergschäden des Steinsalzbergbaus und erstellt eine Übersicht.

2. Ab Kenntnis eines Schadens beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist zu laufen, gemäß § 199 Absatz 1 BGB. Mit Ihrer Meldung dokumentieren Sie Ihre Kenntnis nach außen. Die Verjährung wird nicht gehemmt.

3. Die Dokumentation eines vermuteten Bergschadens auf Ihrem Grundstück könnte den Grundstückswert beeinflussen, da eine flurstücksgenaue Veröffentlichung vorbehalten bleibt.

Haftungsausschluss:

Der Kreis Wesel haftet für entstehende Schäden aufgrund der Nutzung der gegenständlichen Erfassungsstelle lediglich, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation nach Art. 13, 14 DSGVO

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der Kreis Wesel, Der Landrat, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel, Tel. 0281/207-0, e-mail: post@kreis-wesel.de.

Der Datenschutzbeauftragte ist zu erreichen unter Kreis Wesel, Datenschutzbeauftragte/r, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel, e-mail: datenschutz@kreis-wesel.de

Die Zwecke der Datenverarbeitung sind die Erfassung von Schadensverdachtsfällen an Grundstücken aufgrund von Salzbergbau und die Erstellung einer statistischen Übersicht über diese Schadensverdachtsfälle. Es erfolgt die Weiterleitung der Übersicht an die Mitglieder des Kreistages in öffentlicher Sitzung. Die Entwicklung politischer Maßnahmen auf Grundlage der Meldungen bleibt vorbehalten.  Weiterhin bleibt die flurstücksscharfe Veröffentlichung der Daten im Internet vorbehalten, um der Öffentlichkeit einen Überblick über Schadensverdachtsfälle aufgrund Salzbergbaus zu bieten.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und beruht auf der von Ihnen abgegebenen Einwilligung.

Die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, sind Name und Adresse von Grundstückseigentümern und ggfs. deren Bevollmächtigten, Daten aus Ausweisdokumenten (z.B. Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Geburtsort, Kennnummern, Körperdaten), Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adressen), Grundstücksdaten, Informationen über das Vorliegen von vermuteten Salzbergbauschäden an Ihrem Grundstück.

Die Empfänger der personenbezogenen Daten sind die Mitarbeiter des Kreises Wesel, die Kreistagsmitglieder, die Öffentlichkeit (Kreistagsunterlagen des öffentlichen Teils werden im Internet zur Verfügung gestellt). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt innerhalb des Kreises im Rahmen des angegebenen Zwecks durch zuständige Sachbearbeiter des Kreises Wesel. Eine Weiterleitung erfolgt in Form eines Berichts an die Mitglieder des Kreistages. Die   Schadensverdachtsfälle durch Salzbergbau werden ggfs. flurstückscharf im Internet auf der Seite des Kreises Wesel veröffentlicht. Eine Weiterleitung Ihrer Daten an Drittländer oder internationale Organisationen erfolgt nicht.

Dauer der Datenspeicherung: Ihre bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Quellen personenbezogener Daten: Die personenbezogenen Daten stammen von Ihnen, oder, soweit Sie eine entsprechende Vollmacht gegeben haben, von den von Ihnen bevollmächtigten Personen.

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte ergeben sich aus Art. 12 – 23 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zu dieser Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Hieraus entstehen Ihnen keine Nachteile. Der Widerruf kann gegenüber dem Verantwortlichen formlos erklärt werden.

Sie können eine Beschwerde bei der Landesdatenschutzbeauftragten NRW einlegen, erreichbar unter: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel. 0211/38424-0, e-mail: poststelle@ldi.nrw.de

Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Die Nichtbereitstellung Ihrer Daten hätte keine weiteren Folgen für Sie.

 

Datenschutzrechtlicher Hinweis: https://www.kreis-wesel.de/de/inhalt/datenschutz

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