Mängelmelder Stadt Leverkusen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Leverkusen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.02.2024 bis 19.03.2024
  • Meldungen 104 Meldungen
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@Umgebungslärmportal - Autobahnkreuz A1 / A3 (LDEN)

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Leverkusen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Stadt Leverkusen ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.

Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.leverkusen.de bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

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Kontaktperson

Fachbereich Umwelt

Sachgebiet Umweltvorsorge / Umweltplanung

Stefan Becher

Telefon: 0214 406-3248

E-Mail: stefan.becher@stadt.leverkusen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise (Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Leverkusen)

Die Stadt Leverkusen nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, wie die Stadt Leverkusen den Schutz Ihrer Daten gewährleistet, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden und wie sie verwendet werden.

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Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, sofern Sie diese freiwillig angeben oder sich im Beteiligungsportal mit Ihrem Benutzeraccount angemeldet haben. Eine Anmeldung im Beteiligungsportal zur Abgabe einer Bürgereingabe zur Lärmaktionsplanung ist allerdings nicht erforderlich.

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1. Verantwortlicher

Stadt Leverkusen
Fachbereich Umwelt
Quettinger Straße 220
51373 Leverkusen
Telefon: 0214-406-3200
E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de

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Datenschutzbeauftragter der Stadt Leverkusen
Hauptstraße 101 
51373 Leverkusen
Telefon: 0214-406-8829 oder -8828
E-Mail: datenschutz@stadt.leverkusen.de

3. Zweck der Datenverarbeitung

Bearbeitung von Bürgereingaben im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung Runde 4.

4. Rechtsgrundlagen

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- Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 17, Art. 18 DSGVO)
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8. Zuständige Aufsichtsbehörde

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und
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Telefon: 0211-38 424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet www.ldi.nrw.de

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