Verfahren Stadt Leverkusen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Leverkusen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 29.05.2024 bis 30.06.2024
  • Stellungnahmen 40 Stellungnahmen
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@Umgebungslärmportal - Autobahnkreuz A1 / A3 (LDEN)

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Leverkusen bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Die Beteiligung erfolgt in in der Regel in zwei Phasen. In der ersten Phase wurden Sie über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die allgemeinen Ziele der Lärmaktionsplanung informiert und um Kommentare zur Lärmsituation oder zu Lärmminderungsmaßnahmen gebeten.

Die Stadt Leverkusen hat vom 19.02.2024 bis 19.03.2024 die erste Phase der Beteiligung ebenfalls auf diesem Beteiligungsportal NRW durchgeführt.

Auf der Grundlage der erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link)  hat die Stadt Leverkusen einen Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung und kann links oben unter dem Reiter "Gegenstände" heruntergeladen werden.

Wie kann ich mich beteiligen?

Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplan? Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. 

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich können sich jede Person, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben der 1. und 2 Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Stadt Leverkusen sich mit ihren Anregungen inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob ihre Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

Kontaktperson

Fachbereich Umwelt

Sachgebiet Umweltvorsorge / Umweltplanung

Stefan Becher

Telefon: 0214 406-3248

E-Mail: stefan.becher@stadt.leverkusen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise (Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Leverkusen)

Die Stadt Leverkusen nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, wie die Stadt Leverkusen den Schutz Ihrer Daten gewährleistet, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden und wie sie verwendet werden.

Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, sofern Sie diese freiwillig angeben oder sich im Beteiligungsportal mit Ihrem Benutzeraccount angemeldet haben. Eine Anmeldung im Beteiligungsportal zur Abgabe einer Bürgereingabe zur Lärmaktionsplanung ist allerdings nicht erforderlich.

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Diese Datenschutzerklärung gilt unabhängig von den von uns verwendeten Domains, Systemen, Plattformen sowie verwendeten Endgeräten, auf denen unsere Leistungen angeboten werden.

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1. Verantwortlicher

Stadt Leverkusen
Fachbereich Umwelt
Quettinger Straße 220
51373 Leverkusen
Telefon: 0214-406-3200
E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de

2. Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Stadt Leverkusen
Hauptstraße 101 
51373 Leverkusen
Telefon: 0214-406-8829 oder -8828
E-Mail: datenschutz@stadt.leverkusen.de

3. Zweck der Datenverarbeitung

Bearbeitung von Bürgereingaben im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung Runde 4.

4. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bilden Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a, Art. 7 DSGVO (Einwilligung).

Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig und erfolgt nur sofern Sie sich im Beteiligungsportal mit Ihrem Benutzeraccount angemeldet haben automatisch. . Die Daten umfassen den Nutzernamen, die E-Mail-Adresse, Namen, Vornamen und die optional hinterlegte Telefonnummer oder Adresse. Eine Anmeldung im Beteiligungsportal zur Abgabe einer Bürgereingabe zur Lärmaktionsplanung ist allerdings nicht erforderlich.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ihren Widerruf können Sie formlos postalisch oder per E-Mail an die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle (siehe oben) richten.

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7. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

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- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 17, Art. 18 DSGVO)
- Recht die Einwilligung zur Verarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

8. Zuständige Aufsichtsbehörde

Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Leverkusen in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und
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Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211-38 424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet www.ldi.nrw.de

9. Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

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