Kontaktperson
Stadt Leverkusen
Fachbereich 01 - Oberbürgermeister, Rat und Bezirke
Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: redaktion@stadt.leverkusen.de
Datenschutzerklärung
Information
nach Artikel 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Verantwortliche/r
Stadt Leverkusen
Fachbereich 01 – Oberbürgermeister, Rat und Bezirke
Friedrich-Ebert-Platz 1
E-Mail: 01@stadt.leverkusen.de
Telefon: 0214 / 406 – 8801
Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter der Stadt Leverkusen
Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen
E-Mail: datenschutz@stadt.leverkusen.de
Telefon: 0214 / 406 – 8829 oder – 8828
Zweck/e der Datenverarbeitung
Für die Startseite der städtischen Webseite www.leverkusen.de werden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, im Rahmen eines Fotowettbewerbes Bilder einzureichen. Die Bilder werden von einer Jury bewertet und die ausgewählten Bilder dienen für einen begrenzten Zeitraum als Hintergrundbild für die Startseite. Die Personen werden über die Nutzung ihres Bildes in Kenntnis gesetzt.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a, Art. 7 DSGVO (Einwilligung)
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ihren Widerruf können Sie formlos postalisch oder per E-Mail an die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle (siehe oben) richten.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Im Rahmen des technischen Betriebs werden die Daten auf den Servern des Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) verarbeitet.
Dauer der Speicherung oder Aufbewahrungspflichten
Für die eingereichten Bilder, die wir auf der Webseite nutzen, speichern wir die personenbezogenen Daten für die Dauer der Nutzung des Bildes. Das ist notwendig, um die Rechte an dem Bild vorhalten zu können.
Für alle weiteren eingereichten Bilder speichern wir die personenbezogenen Daten für eine Dauer von drei Monaten.
Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht besteht grundsätzlich die Pflicht, die Unterlagen dem städtischen Archiv anzubieten (§ 10 Abs. 1, 4, 5 Archivgesetz NRW).
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 17, Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände (Art. 21 DSGVO)
Diese Rechte können nach Art. 23 DSGVO, §§ 12 ff. Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen beschränkt werden. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Leverkusen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.