Initiative Stadt Leverkusen Wahlen

Superwahljahr 2025! Wahlhelfer*in werden

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.03.2025 bis 28.09.2025
  • Teilnehmer 283 Teilnehmer
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Bildquelle: vectorjuice / Freepik

Zur Durchführung der Kommunalwahl am 14.09.2025 (mit möglicher Stichwahl am 28.09.2025) benötigen wir wieder freiwillige, engagierte, ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Einige von Ihnen haben sich bereits im Rahmen der Bundestagswahl als Wahlhelfende für die Kommunalwahl gemeldet. Vielen Dank dafür!

Bei allen anderen Interessierten freuen wir uns, wenn Sie das unten stehende Anmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung nutzen.

Hinweise zur Anmeldung:

  1. Bitte melden Sie sich erst als Wahlhelfer*in an, wenn Sie für sich die Rahmenbedingungen Ihrer Teilnahme (Funktion, Stimmbezirk, Briefwahl, Urnenwahl etc. oder evtl. mit Kolleg*innen zusammen) geklärt haben.
     
  2. Bitte geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten ein und teilen uns dann erst Ihre Wünsche in Bezug auf die Wahl mit.
     
  3. Eine Übersicht mit den entsprechenden Wahllokalen/ Stimmbezirken finden Sie unter den Gegenständen (hier)
     
  4. Tragen Sie bitte Ihre Wünsche und Ihre vollständigen persönlichen Daten in das Anmeldeformular ein.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht allen Wünschen entsprechen können, da Wunsch-Wahllokale bereits belegt sein können. Die endgültige Zuweisung des Wahllokals erfahren Sie in Ihrem Einberufungsschreiben, welches wir ab Mitte Juni versenden.
     
  5. Bankverbindung
    Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. Wir benötigen Ihre IBAN, um Ihnen das Erfrischungsgeld zeitnah nach der Wahl überweisen zu können. Ihre Kontoverbindung dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht für zukünftigen Wahlen speichern. Daher müssen wir die Daten für jede Wahl neu erheben. Sollten Sie ein ausländisches Konto angeben, bitte wir Sie zusätzlich zur IBAN auch die BIC anzugeben.
     
  6. Gruppenanmeldung
    Bitte berücksichtigen Sie, dass Gruppenanmeldungen für die Kommunalwahl aufgrund der bereits vorliegenden Anmeldungen nicht mehr möglich sind.
     
  7. Direkt im Anschluss an Ihre Buchung können Sie die Anmeldebestätigung als PDF herunterladen. Ab Mitte Juni wird das Einberufungsschreiben inkl. der Annahmeerklärung versendet.

Erfrischungsgeld
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie aktuell ein Erfrischungsgeld zwischen 40,- und 80,- Euro abhängig von Ihrer Funktion. Voraussetzung für die Auszahlung des Erfrischungsgelds ist Ihr Einsatz als Wahlhelfer*in am Wahltag.

Das Erfrischungsgeld sowie etwaige Aufwandsentschädigungen für Ihren Einsatz bei den Wahlen überweisen wir Ihnen nach abschließender Prüfung der Niederschriften auf Ihr Bankkonto. 

Weiterführende Informationen zu Ihrer Tätigkeit als Wahlhelfende*r wie z.B. 

  • Wer kann Wahlhelfer*in werden?
  • Wie ist der zeitliche Ablauf am Wahlsonntag?
  • Wie setzt sich der Wahlvorstand zusammen?
  • Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?
  • Was bekomme ich für meinen Einsatz?

finden Sie unter dem Navigationspunkt Gegenstände.

Informationen zu der Fragestellung, wer und was im Rahmen der Kommunalwahl 2025 gewählt wird, finden Sie ausführlich beschrieben auf der Homepage der Stadt Leverkusen: Wahlen | Stadt Leverkusen

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Bitte machen Sie hier Angaben zu Ihrer Person:
Die Angaben müssen identisch zu einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sein.

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  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016); maximaler Wert: 14.09.2009
  • Bei der Kommunalwahl liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 1
  • Hier nur den Buchstaben eintragen (falls vorhanden)
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl; minimaler Wert: 10000; maximaler Wert: 99999
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Bei der Kommunalwahl sind alle EU Staatsangehörige zulässig.

Bitte gebe Sie hier Ihre Kontaktdaten an, damit wir Sie vor und während der Wahl(en) erreichen können:

  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail
  • Pflichtangabe
  • Format Beispiel: 0171 123456

Bitte geben Sie hier Ihre Kontodaten an, damit wir Ihnen das/die Erfrischungsgeld(er) überweisen können:

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 15; maximale Länge: 33
  • Die IBAN bitte ohne Leerzeichen angeben
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 8; maximale Länge: 11
  • Bei ausländischen Konten ist die BIC für die Auszahlung zwingend notwendig.
Trifft eine der folgenden Aussagen auf Sie zu?
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Kontakt

Fachbereich 33 - Bürger und Integration
Abteilung 330 - Zentrale Dienste und Wahlen
330-wahlhelfende@stadt.leverkusen.de
Service-Nummer Tel:  0214 406-330 30 (Mo. – Fr. jeweils von 09:00 Uhr – 15:00 Uhr) 

Datenschutzerklärung

Information für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

nach Artikel 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Verantwortliche/r

Stadt Leverkusen
Fachbereich Bürger und Integration
330 – Abteilung Zentrale Dienste/Wahlen
Hauptstraße 105
51373 Leverkusen
Telefon: 0214-406-0
330-wahlen@stadt.leverkusen.de

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Stadt Leverkusen
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen
E-Mail: datenschutz@stadt.leverkusen.de
Telefon: 0214 / 406 – 8829 oder – 8828

Zweck/e der Datenverarbeitung

Zu Zwecken der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen verarbeitet das Wahlamt der Stadt Leverkusen Ihre personenbezogenen Daten. Die Durchführung von Wahlen ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich. Daher bemüht sich die Stadt Leverkusen um zahlreiche motivierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und auf Grundlage der entsprechenden wahlrechtlichen Vorschriften. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Besetzung der Wahlvorstände, der

Auszahlung der Erfrischungsgelder und zur Information unserer Wahlhelfer/-innen genutzt. Wir erheben von Ihnen folgende Daten:.

  • Vor- und Nachname, Namensvorsatz
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Postleitzahl, Wohnort),
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummern
  • Zahl der Berufungen und
  • die dabei ausgeübten Funktionen in einem Wahlvorstand.

Darüber hinaus sind folgende personenbezogene Daten für die Organisation des Einsatzes am Wahltag unerlässlich:

  • Titel
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • E-Mail
  • Angaben zum Arbeitgeber für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Arbeitgeber, Personalnummer, städtische Dienststelle)
  • Angabe der Schule für die Zielgruppe Schüler*innen
  • Wünsche zu Einsatzort und präferierter Funktion
  • Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN)
  • Interesse an zukünftiger Kontaktaufnahme (Datenspeicherung)

Die Angaben zum Arbeitgeber für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden zum Zweck der Gewährung von Freizeitausgleich verarbeitet.

Ihre Daten werden für künftige Wahlen gespeichert, es sei denn, Sie erklären Ihren Widerruf.

Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit

  • Europawahlen: § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i.V. m. § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz
  • Bundestagswahlen: § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz
  • Landtagswahlen: § 11 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW
  • Kommunalwahlen: § 2 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz NRW

Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a, Art. 7 DSGVO (Einwilligung)

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Ihre personenbezogenen Daten werden dann umgehend gelöscht. Sollten Sie bereits für den Einsatz im Wahlvorstand vorgesehen sein, bleiben Ihre eingetragenen erforderlichen Angaben allerdings gespeichert bis der Einsatz abgeschlossen ist. Der Widerruf ist an das Bezirkswahlamt zu richten, das Ihre Daten verarbeitet.

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ihren Widerruf können Sie formlos postalisch oder per E-Mail an die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle (siehe oben) richten.

Die Mitglieder der Wahlvorstände üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden (gemäß § 11 Bundeswahlgesetz (BWahlG),

§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit § 11 BWahlG,

§ 30 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWG)).

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten; Folgen bei Nichtbereitstellung

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung der Wahlen erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. In der Regel sind die Daten offensichtlich erforderlich.

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

Empfänger Ihrer Daten sind die mit folgenden Aufgaben betrauten Personen:

  • Ihre Daten werden an den Fachbereich Finanzen weitergegeben, wenn Sie einen Anspruch auf die Zahlung von Erfrischungsgeldern sowie eventueller Prämien haben. Von dort erfolgt die Auszahlung.
  • Die Weitergabe der Kontaktdaten kann gemäß § 6 Abs. 6 der Bundeswahlordnung bzw. § 4 Abs. 3 Landeswahlordnung auch an die wahlvorstehende Person sowie deren Stellvertretung erfolgen. Diese Weitergabe dient ausschließlich der Organisation des Wahlablaufs.
  • Bei städtischen Wahlhelfern zusätzlich: Fachbereich Personal und Organisation, Abteilung Personalbuchhaltung bzw. Ihr Fachbereich zur Gewährung des Freizeitausgleichs

Dauer der Speicherung oder Aufbewahrungspflichten

Ihre personenbezogenen Daten werden im Anschluss an die Wahl und nach Auszahlung des Erfrischungsgeldes gelöscht.

Ihre personenbezogenen Daten bleiben für künftige Wahlen gespeichert, sofern Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zugestimmt haben. Ihre Daten werden entweder im Fall Ihres Widerrufs (Art. 7 Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 2 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz NRW, § 11 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW, § 9 Abs. 4 S. 2 Bundeswahlgesetz, § 4 Europawahlordnung), andernfalls spätestens nach Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand gelöscht.

Ihre Einwilligung zur Speicherung der Angaben (E-Mail, Staatsangehörigkeit) können Sie jederzeit widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an: 330-wahlhelfende@stadt.leverkusen.de

Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht besteht grundsätzlich die Pflicht, die Unterlagen dem städtischen Archiv anzubieten (§ 10 Abs. 1, 4, 5 Archivgesetz NRW).

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 17, Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände (Art. 21 DSGVO)

Diese Rechte können nach Art. 23 DSGVO, §§ 12 ff. Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen beschränkt werden. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Leverkusen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Leverkusen zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 0211 / 38424 – 0

Internet: www.ldi.nrw.de

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

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