Bebauungsplan Stadt Lübbecke Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3/33/178 „Westlich Kutscherweg“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.08.2023 bis 15.09.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Lübbecke über die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 3/33/178 „Westlich Kutscherweg“


Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 06.06.2023 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3/33/178 „Westlich Kutscherweg“ mit der Begründung wird zugestimmt.
  1. Der Planentwurf mit der Begründung ist gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Plangebiet

Das Plangebiet erstreckt sich auf etwa 1,4 ha und befindet sich in der Gemarkung Lübbecke, Flur 17, im westlichen Stadtgebiet. Es liegt nördlich der Hahler Straße, westlich zum Kutscherweg und östlich der Heinrich-Vormbrock-Straße. Die südliche Grenze bildet eine schmale Wegeverbindung. Das Plangebiet wird durch die Flurstücke Nr. 820, 1788, 1789, 1790, 791, 1792, 1793, 1794, 1795 und 2230 (tlw.) gebildet. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Nachverdichtung rückwärtiger Grundstücksflächen durch eine ergänzende Bebauung ermöglicht und städtebaulich geordnet werden. So soll der Siedlungsbestand auf unbebauter Fläche im Stadtgebiet zu Wohnzwecken weiterentwickelt werden.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

 

Auslegungsfrist und Ort:

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie den umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

 

15.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023

im Internet unter www.luebbecke.de/beteiligung veröffentlicht.

 

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sowie Anregungen sollen insbesondere elektronisch oder schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung auch eine Stellungnahme zur Niederschrift bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen (Stellungnahmen, Fachbeiträge) sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

 

  • Artenschutzprüfung Stufe 1 mit Aussagen zu den Belangen des Artenschutzes (Bio-Consult, Osnabrück, vom 01.11.2021)
     
  • Beschreibung und Bewertung möglicher Umweltauswirkungen zu folgenden Schutzgütern: Boden / Fläche, Gewässer / Grundwasser, Klima / Lufthygiene, Arten / Lebensgemeinschaften, Orts-  /Landschaftsbild, Mensch / Gesundheit, Kultur und sonstige Sachgüter sowie Aussagen zu den Aus- und Wechselwirkungen und zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen in die Natur und Landschaft (Begründung zum Entwurf, Planungsbüro Hahm, Osnabrück)
     
  • Eine Stellungnahme von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Umweltbezug hinsichtlich des Klimaschutzes (Kreis Minden-Lübbecke vom 02.12.2021)

 

Datenschutz:

Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

Ergänzende Hinweise:

Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.

 

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3/33/178 „Westlich Kutscherweg“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Lübbecke, den 20.07.2023

Frank Haberbosch
Bürgermeister

Kontaktperson

Nele Rodenberg
Stadt Lübbecke
Dezernat 3 / Stadtplanung
Kreishausstraße 2-4

32312 Lübbecke

Telefon: 05741 276-208
Telefax: 05741 276-111

Datenschutzerklärung

Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

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