Bebauungsplan Stadt Lübbecke Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. G 42 "Nördlich Heekeweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.09.2023 bis 20.10.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. G 42 „Nördlich Heekeweg“

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 16.08.2023 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. G 42 „Nördlich Heekeweg“ mit der Begründung wird zugestimmt.
  1. Der Planentwurf ist mit der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 13 a i.V.m.  § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.
  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt in der Stadt Lübbecke im Stadtteil Gehlenbeck und umfasst in der Gemarkung Gehlenbeck, Flur 8, die Flurstücke 188 (Eickelmannsbach), 626, 410/126, 350/127, 1119, 1120, 1155, 1156, 1133, 1134, 1135, 1132 und 731. Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 14.026 m².

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Nachverdichtung rückwärtiger Grundstücksflächen durch eine ergänzende Bebauung ermöglicht und städtebaulich geordnet werden. So soll der Siedlungsbestand auf unbebauter Fläche im Stadtgebiet zu Wohnzwecken weiterentwickelt werden.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Auslegungsfrist und Ort

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

18.09. bis einschließlich 20.10.2023

im Internet unter www.luebbecke.de/beteiligung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sowie Anregungen sollen insbesondere elektronisch oder schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung auch eine Stellungnahme zur Niederschrift bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen (Stellungnahmen, Fachbeiträge) sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Artenschutzprüfung Stufe 1 mit Aussagen zu den Belangen des Artenschutzes (o.9 Landschaftsarchitekten, Minden, vom 01.11.2021)
  • Geotechnisches Gutachten (Baugrunderkundung, Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlungen), Dipl.-Ing. SCHEU & Co. GmbH, Lübbecke, vom 15.02.2023
  • Beschreibung und Bewertung möglicher Umweltauswirkungen zu folgenden Schutzgütern: Mensch, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Artenschutz sowie Aussagen zu den Aus- und Wechselwirkungen und zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen in die Natur und Landschaft (Begründung zum Entwurf, o.9 Stadtplanung Olaf Schramme, Minden)
  • Eine Stellungnahme von Behörden und Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse (Kreis Minden-Lübbecke vom 24.07.2020)
  • Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit mit Umweltbezug hinsichtlich des Artenschutzes und der Flächenversiegelung

Datenschutz:

Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

Ergänzende Hinweise:

Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. G 42 „Nördlich Heekeweg“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Lübbecke, den 28.08.2023

Frank Haberbosch

Bürgermeister

 

 

Kontaktperson

Petra Grimpo
Stadt Lübbecke
Dezernat 3 / Stadtplanung
Kreishausstr. 2-4
32312 Lübbecke

Telefon: 05741 276-210
Telefax: 05741 276 111

 

Datenschutzerklärung

Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Fachbeitrag Artenschutz
  • Bodengutachten
  • Stellungnahme Träger öffentlicher Belange
  • Stellungnahme Öffentlichkeit

Informationen

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