Bebauungsplan Stadt Lübbecke Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 5/17/180 "Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.10.2023 bis 30.10.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lübbecke

Bebauungsplan Nr. 5/17/180 „Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße“

Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung i.V.m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 16.08.2023 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 5/17/180 „Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße“ wird zugestimmt.
  1. Der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt. Der Vorentwurf wird hierzu für die Dauer von vier Wochen im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt.

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf etwa 1,2 ha und befindet sich in der Gemarkung Lübbecke, Flur 19, im östlichen Stadtgebiet. Das Plangebiet liegt südlich der Mindener Straße (B 65), westlich der Reineburgstraße und wird durch die Flurstücke Nr. 1002, 930, 136/21, 1319, 1271, 1272, 1269, 939, 940, 941, 942, 1304, 1305, 198/24 sowie 200/204 gebildet. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Die Innenentwicklung stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Siedlungsstruktur dar. Die Zielsetzung der Nachverdichtung durch eine ergänzende Bebauung rückwärtiger Grundstücksflächen wird als städtebaulich sinnvoll angesehen. Allerdings muss diese Nachverdichtung städtebaulich geordnet und zur Wahrung der örtlichen Siedlungsstruktur über einen Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen erfolgen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll der rückwärtige Bereich einer wohnungsbaulichen Nutzung zugänglich gemacht werden. Die vorhandene Nutzung im nördlichen Bereich (zur B 65) ist dem Charakter eines Mischgebietes zuzuordnen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Auslegungsfrist und Ort

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 02.10. bis einschließlich 30.10.2023

im Internet unter www.luebbecke.de/beteiligung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Vorentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sowie Anregungen sollen insbesondere elektronisch oder schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung auch eine Stellungnahme zur Niederschrift bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, vorgebracht werden.

Datenschutz

Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

Ergänzende Hinweise

Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 5/17/180 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird im Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Lübbecke, den 04.09.2023

Frank Haberbosch

Bürgermeister

 

Kontaktperson

Petra Grimpo

Stadt Lübbecke

Dezernat 3 / Stadtplanung

Kreishausstraße 2-4

32312 Lübbecke

 

Telefon: 05741 276-210

Telefax: 05741 276-111

Datenschutzerklärung

Stellungnahmen ohne Absenderangaben  erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere  Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Fachbeitrag Artenschutz
  • Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Informationen

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