Verfahren Stadt Lübbecke Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Beteiligung zur 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Lübbecke

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 25.03.2024 bis 08.04.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Umgebungslärmkarte Lübbecke

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte [1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Die neuen Lärmkarten für die Stadt Lübbecke sind veröffentlicht worden. Für Städte unter 100.000 Einwohnern übernimmt das Land NRW die Kartierung der Lärmbelastung. Die Lärmkartierung in Lübbecke stellt, wie gesetzlich vorgeschrieben, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr dar. Im Falle der Stadt Lübbecke umfasst die Kartierung die Bundesstraßen B65 und B239.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Wir möchten gerne wissen: Wo im Bereich der Bundesstraßen fühlen Sie sich besonders von Verkehrslärm beeinträchtigt? Was trägt am meisten zu der Lärmbelastung bei? Haben Sie Anregungen, wie der Lärm reduziert werden könnte?

Aber auch: Welche Bereiche entlang der Bundesstraßen empfinden Sie als besonders ruhig und erholsam? Welche besonders ruhigen Bereiche sollten vor Lärmzunahme geschützt werden?

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW [2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (siehe Link).

Die Stadt Lübbecke hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Diesen können Sie auf der Internetseite der Stadt Lübbecke www.luebbecke.de einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem entlang der Bundesstraßen oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Nina Cording

Stadt Lübbecke

Dezernat 3 / Tiefbau

Kreishausstr. 2-4

32312 Lübbecke

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