Bebauungsplan Stadt Lübbecke Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 5/17/180 "Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 22.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lübbecke
Tag der Bereitstellung im Internet: 15.08.2024

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 5/17/180 „Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße“

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 14.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5/17/180 „Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße“ mit der Begründung wird zugestimmt.
  1. Der Planentwurf ist mit der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.
     
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Plangebiet

Der etwa 1,2 ha große Geltungsbereich befindet sich inmitten des Siedlungsbereiches der Stadt Lübbecke. Er umfasst mehrere Flurstücke der Flur 19 in der Gemarkung Lübbecke südlich der Mindener Straße (B 65) und westlich der Reineburgstraße. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Der Bebauungsplan dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen innerhalb eines Wohnquartiers. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung durch Bebauung in zweiter Reihe geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Auslegungsfrist und Ort

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

22.04. bis einschließlich 22.05.2024

im Internet unter www.luebbecke.de/beteiligung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sowie Anregungen sollen insbesondere elektronisch oder schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung eine Stellungnahme auch zur Niederschrift bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen (Stellungnahmen, Fachbeiträge) sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Artenschutzprüfung Stufe 1 mit Aussagen zu den Belangen des Artenschutzes (IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, vom 12.10.2022)
  • Beschreibung und Bewertung möglicher Umweltauswirkungen (Begründung zum Entwurf, IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, vom 22.01.2024)
  • Eine Stellungnahme von Behörden und Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug hinsichtlich der Gehölzbestände, Dach- und Fassadengestaltung sowie Vogelschutz (Kreis Minden-Lübbecke vom 23.10.2023)
  • Eine Stellungnahme von Behörden und Trägern öffentlicher Belange hinsichtlich möglicher Lärm- und Schadstoffemissionen (Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 24.10.2023)
  • Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit mit Umweltbezug hinsichtlich des Artenschutzes, des Grün- und Gehölzbestandes und der Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Bauarbeiten vom 24.10.2023

Datenschutz:

Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

Ergänzende Hinweise:

Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 5/17/180 „Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Lübbecke, den 08.04.2024

Frank Haberbosch
Bürgermeister

Kontaktperson

Petra Grimpo
Stadt Lübbecke
Dezernat 3 / Stadtplanung
Kreishausstraße 2-432312 Lübbecke
Telefon: 05741 276-210
Telefax: 05741 276-111

Datenschutzerklärung

Stellungnahmen ohne Absenderangaben  erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere  Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Fachbeitrag Artenschutz
  • Berichtigung des Flächennutzungsplanes
  • Stellungnahme Träger öffentlicher Belange
  • Stellungnahme Träger öffentlicher Belange
  • Stellungnahme Öffentlichkeit

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden
Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.