Bebauungsplan Stadt Lübbecke Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 8 "Lehmstichweg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 22.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lübbecke
Tag der Bereitstellung im Internet: 15.04.2024

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. A 8 „Lehmstichweg“

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 14.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend der Verwaltungsvorlage zu behandeln.
  1. Dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 8 „Lehmstichweg“ mit der Begründung wird zugestimmt.
  1. Der Planentwurf ist mit der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.
     
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Plangebiet

Der etwa 1,2 ha große Geltungsbereich befindet sich im Osten der Ortschaft Alswede. Er umfasst mehrere Flurstücke der Flur 10 in der Gemarkung Alswede östlich der Gemeindestraßen Gabeleck und Lehmstichweg. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Planungsziel der Stadt Lübbecke ist die städtebauliche Neuordnung und verträgliche Nachverdichtung eines bestehenden Wohnquartiers im Osten von Alswede. Für eine zeitgemäße Bebauung sollen daher die Festsetzungen, insbesondere zur Erschließung, angepasst werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Auslegungsfrist und Ort

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 8 „Lehmstichweg“ mit der Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

22.04. bis einschließlich 22.05.2024

im Internet unter www.luebbecke.de/beteiligung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sowie Anregungen sollen insbesondere elektronisch oder schriftlich vorgebracht werden. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung eine Stellungnahme auch zur Niederschrift bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen (Stellungnahmen, Fachbeiträge) sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Artenschutzprüfung Stufe 1 mit Aussagen zu den Belangen des Artenschutzes (IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, vom 21.08.2023)
  • Beschreibung und Bewertung möglicher Umweltauswirkungen (Begründung zum Entwurf, IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, vom 23.01.2024)
  • Eine Stellungnahme von Behörden und Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug hinsichtlich der Gefährdung durch Starkregenereignisse, der Baum- und Gehölzbestände, eines Stillgewässers sowie der Dach- und Fassadengestaltung (Kreis Minden-Lübbecke vom 26.10.2023)

Datenschutz:

Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

Ergänzende Hinweise:

Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 8 „Lehmstichweg“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Lübbecke, den 08.04.2024

Frank Haberbosch
Bürgermeister

Kontaktperson

Petra Grimpo
Stadt Lübbecke
Dezernat 3 / Stadtplanung
Kreishausstraße 2-432312 Lübbecke
Telefon: 05741 276-210
Telefax: 05741 276-111

Datenschutzerklärung

Stellungnahmen ohne Absenderangaben  erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere  Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.luebbecke.de/datenschutz) und den Informationspflichten zu entnehmen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Fachbeitrag Artenschutz
  • Stellungnahme Träger öffentlicher Belange

Informationen

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