Orte des Interesses Stadt Marl Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Bürgerbeteiligung für die Lärmaktionsplanung der Stufe IV

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 14.03.2024 bis 08.04.2024
  • Meldungen 26 Meldungen
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Übersichtskarte

Für die Erstellung eines Lärmaktionsplans startet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle Bürgerinnen und Bürger aus Marl können sich vom 14.03. bis zum 08.04. zu Lärmhotspots an unseren Hauptverkehrsstraßen äußern und Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen benennen.

Um was geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Mit den Hauptverkehrsstraßen sind gesetzlich die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen gemeint

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Marl bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Marl ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Stadt Marl ist aber wie bei der letzten Stufe III einen Schritt weitergegangen und hat auch Kreisstraßen und die übrigen städtischen Straßen kartiert, die über 3 Mio. Kraftfahrzeuge pro Jahr liegen. Die dazu erstellten Lärmkarten (240201 Lärmkarten gesamt) finden Sie ebenfalls auf diesem Beteiligungsportal.

Wie kann ich mich beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. [Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen oder nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken)] Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut.
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Direkt im Anschluss findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und auf der städtischen Homepage bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

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Kontaktperson

Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung

Stadthaus 1, Gebäude 2
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

eMail: laermaktionsplanung@marl.de

Herr Nölker

Tel.: 02365 99-6125
Raum: 2.1.14

Datenschutzerklärung

Es gelten die Datenschutzbedingungen der Stadt Marl, die zu finden sind unter: www.marl.de

Die Verarbeitung Ihrer Daten in diesem Portal erfolgt vereinbarungsgemäß durch das Land Nordrhein-Westfalen bzw. zu diesem Zweck beauftragte öffentliche Stellen. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen und Ansprechpersonen finden Sie unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz.

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