Bebauungsplan Stadt Marl Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 198 „Vor den Büschen“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.10.2024 bis 06.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Rat der Stadt Marl hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 den Bebauungsplan Nr. 198 „Vor den Büschen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen und gemäß § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung zur Veröffentlichung bestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 198 wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Veröffentlichung wurde im Bekanntmachungsblatt Nr. 19-2024 vom 24.09.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel des Bebauungsplans ist die Regulierung der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen zur Sicherung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Marl sowie der Ausschluss von Vergnügungsstätten im Plangebiet.

Kontaktperson

Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung

Stadthaus 1, Gebäude 2
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl

eMail: Amt61@marl.de

Frau Gosejacob

Tel.: 02365 99-6113
Raum: 2.1.16

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • 00 198-Einstiegsdokument-Veroeffentlichung
  • 01 198-Beka Blatt-Nr.19-240924
  • 02 198-Entwurf zum Bebauungsplan
  • 03 198-Textliche Festsetzungen
  • 04 198-Begruendung

Informationen

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