Verfahren Stadt Meckenheim Verkehr und Mobilität

2. Beteiligungsphase: 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Meckenheim

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 05.03.2024 bis 16.04.2024
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Vom 05. März 2024 bis 16. April 2024 findet die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Meckenheim statt.

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Die Stadt Meckenheim ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase fand vom 28. August 2023 bis 10. Oktober 2023 statt.

Die Grundlage für die aktuell laufende zweite Phase ist der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Meckenheim.

Die Stadt Meckenheim bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Wie kann ich mich beteiligen?

In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung hatten Sie die Möglichkeit, auf Grundlage der vom LANUV NRW erstellten Lärmkartierung, auf einer Online-Karte Hinweise zur Lärmsituation zu verorten. Diese Hinweise wurden im Rahmen der Erstellung des Entwurfs zum Lärmaktionsplans gesichtet und ausgewertet.

Am 05. März 2024 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Bis zum 16. April 2024 haben Sie die Möglichkeit den Entwurf auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter https://www.meckenheim.de/ sowie hier im Beteiligungsportal einzusehen und uns eine Stellungnahme zu den Inhalten zukommen zu lassen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird ergänzend im Rathaus der Stadt Meckenheim – Zimmer 1.39 (1. OG), Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim zur Einsichtnahme vorgehalten.

Stellungnahmen können schriftlich hier über das Beteiligungsportal, per E-Mail an straßenverkehrsangelegenheiten@meckenheim.de oder auf dem Postweg (Stadt Meckenheim, Fachbereich Verkehr und Grünflächen, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim) vorgebracht werden.

Wie kann ich mich über dieses Portal beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Lesen Sie den beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Meckenheim.
  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Stellungnahme nach diesem Text
  3. Teilen Sie uns Ihre Meinung in dem entsprechenden Textfeld mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Meckenheim werden nach Ablauf der Frist gesichtet, ausgewertet und im Rahmen der Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Im Anschluss wird der überarbeitete Lärmaktionsplan dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Meckenheim am 16. Mai 2024 zur Vorberatung vorgelegt. Die Beschlussvorlage im Rat der Stadt Meckenheim erfolgt am 26. Juni 2024.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Liena Humke
Telefon: 02225 917/254
E-Mail: straßenverkehrsangelenheiten@meckenheim.de

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutz | Beteiligung NRW Stadt Meckenheim. Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. 

Gegenstände

Übersicht
  • Lärmaktionsplan Entwurf Meckenheim Teil 1
  • Lärmaktionsplan Entwurf Meckenheim Teil 2

Informationen

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