Bauleitplan Stadt Minden Öffentliche Auslegung

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 934 "RegioPort Weser"

Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 16.02.2023

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 934 „RegioPort Weser“ in den Stadtbezirken Dankersen und Päpinghausen

 

Entwurfsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 28.09.2022.

Geltungsbereich: Dieser umfasst ein Gebiet, das wie folgt begrenzt wird:

im Norden         durch die Nordgrenze der Flurstücke 217, 164, 292, 295 und

                        298 der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,         

                        durch die Westgrenze des Flurstücks 260

                        der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

                        durch die Nordgrenze der Cammer Straße,

                        dabei durchläuft die Grenze die Flurstücke 247, 284, 134/105

                        der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen

im Osten           durch die Ostgrenze des Flurstücks 134/105 tlw. der Flur 3,

                        Gemarkung Päpinghausen,

                        durch die Ostgrenze der Flurstücke 149/91 und 160 der

                        Flur 5, Gemarkung Dankersen                                                  

im Süden          durch die Südgrenze des Flurstücks 160 der Flur 5, Gemarkung Dankersen,

                        durch die Südgrenze des Flurstücks 296 (tlw.) der Flur 4,

                        Gemarkung Dankersen,

im Westen         durch die Westgrenze des Flurstücks 283 der Flur 3,

                        Gemarkung Päpinghausen,

                        durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 366 der Flur 3,

                        Gemarkung Päpinghausen,

                        vom nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 366

                        rechtwinklig auf die Nordgrenze des Flurstücks 350

                        der Flur 3, Gemarkung Päpinghausen,

                        bis zu der Westgrenze des Flurstücks 244 der Flur 3,

                        Gemarkung Päpinghausen,

                        durch die Westgrenze des Flurstücks 244 der Flur 3,

                        Gemarkung Päpinghausen,

                        durch die Südgrenze der Cammer Straße, Süd- und

                        Westgrenze des Flurstücks 348 der Flur 3, Gemarkung 

                        Päpinghausen,

                        durch die Westgrenze des Flurstücks 247 der Flur 3,

                        Gemarkung Päpinghausen.

Zur Orientierung ist die Lage des Geltungsbereiches im obigen Übersichtsplan gekennzeichnet.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Mindener Hafens (Containertermi­nal) am Mittellandkanal mit nördlich angren­zendem hafenaffinem Gewerbegebiet und Sicherstellung der verkehrlichen Anbindung.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen Informationen (Stellungnahmen, Gutachten, Fachbeiträge) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r):

  • baubedingten Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen sowie Erschütterungen
  • anlage- und betriebsbedingten Schall-, Luftschadstoff- und Lichtemissionen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Störfallbetrieben
  • Kampfmittelbelastung
  • Löschwasserversorgung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(m):

  • Schutzgebieten und naturschutzfachlich wertvolle Bereichen
  • Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen
  • Eingriffen in Biotopstrukturen
  • geschützten Arten und artenschutzrechtlichen Belangen und Vorkommen im Plangebiet
  • artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Ausgleichs-, Kompensations-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • Flächenversiegelung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r):

  • Altlasten und Altlastenverdachtsfällen im Plangebiet
  • Versiegelung und Verdichtung des Bodens
  • bergbaulichen Einwirkungen
  • Bodenqualität
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r):

  • Oberflächengewässern
  • Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung
  • Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • lokalen Veränderung des Mikroklimas
  • gebietsbezogenen Luftschadstoffemissionen
  • umweltfreundlichen Energieerzeugung
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu:

  • visuellen Veränderungen der Landschaftsgestalt und –wahrnehmung
  • Lichtemissionen
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Kompensations-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(m):

  • Bodendenkmälern
  • Baudenkmälern
  • kultur- und erdgeschichtlichen Bodenfunden
  • Kulturlandschaftsbereich
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch Informationen zu:

  • Auswirkungen auf den Niederungsbereich der Bückeburger Aue

Auslegungsfrist: 27.02.2023 bis einschl. 09.04.2023 während der Dienststunden

(Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr)

Ort: Stadtverwaltung Minden – Gebäudeteil Scharn, Scharn 2, 2. OG, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Zusätzlich können die Auslegungsunterlagen im Internet unter

www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Rottmann, Bereich 5.2, Tel. 0571-89761,

E-Mail: m.rottmann@minden.de

Minden, den 13.02.2023      

           

Der Bürgermeister                                               Michael Jäcke

Kontaktperson

Stadt Minden

Lia Merle Rottmann

5.22 Verbindliche Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel.: +49 571 89 761

m.rottmann@minden.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung:

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden.

Status

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.02.2023 bis 09.04.2023
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden