Bebauungsplan Stadt Minden Frühzeitige Beteiligung

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 949 "Anzenweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.06.2024 bis 20.06.2024
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 24.05.2024

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 949 „Anzenweg“ im Stadtbezirk Meißen

Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 30.08.2023.

Geltungsbereich: Flurstücke 86, 87, 89, 90, 95, 96, 97, 98, 99, 190, 398 und 399 der Flur 5, Gemarkung Meißen (siehe Übersichtsplan).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB: Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 949 und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Bürgerversammlung findet statt am 06.06.2024, Beginn 18.00 Uhr; Ort: Alte Schule Meißen, Forststraße 23, 32423 Minden, Turnhallengebäude.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 949 wird ergänzend im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 06.06.2024 bis einschl. 20.06.2024 veröffentlicht. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (c.krome@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Planunterlagen öffentlich ausgelegt vom 06.06.2024 bis einschl. 20.06.2024 während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden, Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Be-kanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Krome, Bereich 5.2, Tel. 0571-89195, E-Mail: c.krome@minden.de, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 15.05.2024                     Der Bürgermeister, Michael Jäcke                                            

Kontaktperson

Stadt Minden

Caroline Krome

5.22 Verbindliche Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel.: +49 571 89 195

c.krome@minden.de

Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden.

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