Bebauungsplan Stadt Minden Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 725 „Käferweg“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.06.2024 bis 03.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 24.05.2024

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 725 „Käferweg“ im Stadtbezirk Minderheide (Internetveröffentlichung)

Entwurfsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 24.04.2024.

Geltungsbereich: Flurstücke 281, 418, 278, 137/40, 38/1, 585, 586, 220, 139/40 (tlw.), 361 (tlw.), 578 (tlw.) und 417 (tlw.) der Flur 4, Gemarkung Hahlen

(siehe obigen Übersichtsplan).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern auf den im Geltungsbereich liegenden Grundstücksflächen.

Verfahrenshinweise: Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne förmliche Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Anpassung der entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB.

Veröffentlichung im Internet: Der Entwurf des o.a. Bebauungsplans mit der Begründung wird im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 03.06.2024 bis einschl. 03.07.2024 veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch (k.stock@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung öffentlich ausgelegt bei der
Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden,
auf Ebene 3 Empfangsbereich Verwaltungsvorstand
während der Dienststunden
(Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr). Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Stock, Bereich 5.2,
Tel. 0571-89334. E-Mail: k.stock@minden.de,
Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 22.05.2024                

Der Bürgermeister                                                                                                    Michael Jäcke

Kontaktperson

Stadt Minden

Katja Stock

5.22 Verbindliche Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel.: +49 571 89 334

k.stock@minden.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung:

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden.

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