Bürgerbegehren Anmeldung Stadt Minden Zukunft und Veränderung

Bürgerbegehren gemäß § 26 Gemeindeordnung NRW

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.02.2025 bis -
  • Teilnehmer 1 Teilnehmer
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© Delta-Club Wiehengebirge

Ein Bürgerbegehren versteht sich als ein Antrag der Bürger*innen in der Kommune auf Durchführung eines Bürgerentscheides. In Minden kann ein Bürgerbegehren für alle Anliegen durchgeführt werden, bei denen die Stadtverordnetenversammlung Beschlüsse fassen kann, ausgenommen bestimmter im Gesetz genannter Angelegenheiten (siehe unten und unter § 26 Gemeindeordnung NRW).

Ein Bürgerbegehren muss in Textform (im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung und Kosteneinschätzung enthalten. Außerdem sollen bis zu 3 Bürger*innen genannt werden, die berechtigt sind, das Bürgerbegehren und die Unterzeichnenden zu vertreten. Bürger*innen, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, zeigen dies der Verwaltung in Textform an. Es sind verschiedene Zulässigkeitsvoraussetzungen zu erfüllen (§ 26 Gemeindeordnung NRW).

Ein Bürgerbegehren ist dann zustande gekommen, wenn innerhalb einer bestimmten Frist nach der Anzeige und unter Einhaltung aller Voraussetzungen 6 % der Bürger*innen in Minden das Bürgerbegehren durch ihre Unterschrift unterstützt haben. Wenn das Bürgerbegehren zulässig ist, folgt innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Stadtverordnetenversammlung die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren gibt es demnach insgesamt drei Möglichkeiten für den weiteren Ablauf:
 1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bürgerbegehren zu.
 2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einer mit den Initiatoren abgestimmten, geänderten Fassung zu.
 3. Es kommt zu einem Bürgerentscheid.

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Angaben zur antragstellenden Person

Geben Sie die persönlichen Daten der antragsstellende Person ein.

Namen

  • Datenformat: Text; minimale Länge: 3; maximale Länge: 119
  • Geben Sie anerkannte Doktorgrade an. Zulässig sind: „Dr.“, „Dr.hc.“ und „Dr.eh.“. Wollen Sie mehrere Doktorgrade angeben, trennen Sie diese durch ein Leerzeichen.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 120
  • Familienname einer natürlichen Person bestehend aus Nachname, Zuname bzw. Familienname.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 80
  • Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Straßenanschrift

Geben Sie die Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort an. Eine Angabe eines Postfachs ist nicht möglich.

  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 55
  • Geben Sie an, wie die Straße heißt.
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 11
  • Geben Sie die Ziffern und ggf. Buchstaben der Hausnummer der Anschrift an, Beispiel 124a.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 5; maximale Länge: 5
  • Geben Sie die Postleitzahl des Ortes an, Beispiel 10115.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 50
  • Es ist der Wohnort einzutragen.
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 21
  • Geben Sie Zusatzangaben zur Anschrift an. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.

Erreichbarkeit

Geben Sie mindestens eine Möglichkeit an, unter der Sie erreichbar sind.

  • Geben Sie bei Telefonnummern innerhalb Deutschlands zuerst die Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl in Klammern, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel (0211) 12345678. Geben Sie bei Telefonnummern außerhalb Deutschlands zuerst den Internationalen Ländercode mit vorgestelltem Plus, gefolgt von der Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl ohne der führenden Null, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel +49 211 123456789.
  • Datenformat: E-Mail
  • Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, z.B. Max.Mustermann@beispiel.de

Zuzug

  • Bitte setzen Sie das Häkchen, wenn Sie schon mehr als 3 Monate in unserer Kommune mit Hauptwohnsitz wohnen.
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