Bürgerantrag Stadt Minden

Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.06.2024 bis -
  • Teilnehmer 1 Teilnehmer
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© Stadt Minden

Jede*r Einwohner*in Mindens, die*der seit mindestens drei Monaten in Minden wohnt, kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat wenden (§ 24 Gemeindeordnung). Das muss in Textform (im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) geschehen und eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft betreffen, also in den konkreten Aufgabenbereich des Rats fallen.

Die Anregung oder Beschwerde wird den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben und entweder im Rat oder im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Minden behandelt. Je nach Zuständigkeit kann die Angelegenheit von dort an andere politische Gremien oder die Verwaltung zur Entscheidung verwiesen werden.

Wer die Anregung oder Beschwerde eingereicht hat, kann an der Sitzung des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses teilnehmen und ihre/seine Angelegenheit dort vorstellen. 

Wer eine Anregung oder Beschwerde einreicht, wird außerdem in Textform (im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) über das Ergebnis der Entscheidung unterrichtet.

Anregungen oder Beschwerden sollen so konkret wie möglich formuliert sein, damit deutlich wird, was die politischen Gremien aus Sicht der Antragsteller*innen veranlassen sollen. Damit die Gremien in Dialog mit den Antragsteller*innen treten können, ist die vollständige Angabe der Anschrift sowie eine entsprechende Datenschutzerklärung notwendig. Die Anregung oder Beschwerde kann online, per E-Mail oder per Post eingereicht werden.

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Angaben zur antragstellenden Person

Geben Sie die persönlichen Daten der antragsstellende Person ein.

Namen

  • Datenformat: Text; minimale Länge: 3; maximale Länge: 119
  • Geben Sie anerkannte Doktorgrade an. Zulässig sind: „Dr.“, „Dr.hc.“ und „Dr.eh.“. Wollen Sie mehrere Doktorgrade angeben, trennen Sie diese durch ein Leerzeichen.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 120
  • Familienname einer natürlichen Person bestehend aus Nachname, Zuname bzw. Familienname.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 80
  • Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Straßenanschrift

Geben Sie die Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort an. Eine Angabe eines Postfachs ist nicht möglich.

  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 55
  • Geben Sie an, wie die Straße heißt.
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 11
  • Geben Sie die Ziffern und ggf. Buchstaben der Hausnummer der Anschrift an, Beispiel 124a.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 5; maximale Länge: 5
  • Geben Sie die Postleitzahl des Ortes an, Beispiel 10115.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 50
  • Es ist der Wohnort einzutragen.
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 21
  • Geben Sie Zusatzangaben zur Anschrift an. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.

Erreichbarkeit

Geben Sie mindestens eine Möglichkeit an, unter der Sie erreichbar sind.

  • Pflichtangabe
  • Geben Sie bei Telefonnummern innerhalb Deutschlands zuerst die Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl in Klammern, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel (0211) 12345678. Geben Sie bei Telefonnummern außerhalb Deutschlands zuerst den Internationalen Ländercode mit vorgestelltem Plus, gefolgt von der Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl ohne der führenden Null, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel +49 211 123456789.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail
  • Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, z.B. Max.Mustermann@beispiel.de

Zuzug

  • Pflichtangabe
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