Bebauungsplan Stadt Minden Frühzeitige Beteiligung

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 576 „Domlandsiedlung“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.10.2024 bis 22.11.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 17.10.2024

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 576 „Domlandsiedlung“ im Stadtbezirk Königstor

Einleitungsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 15.03.2023.

Geltungsbereich: Flurstücke 180, 15, 582 und 171 (tlw.) der Flur 27 in der Gemarkung Minden (siehe obiger Übersichtsplan).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, im Änderungsbereich eine Erweiterung der Gewerbefläche der östlich des Mühlendamm ansässigen Fa. Gerhard Weber Kunststoff-Verarbeitung GmbH zu ermöglichen. Hier ist die Errichtung von dringend erforderlichen Stellplatzflächen und der Neubau eines Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Die erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen können auf dem Flurstück 171 durchgeführt werden, in dem hier der Verlauf des Grundbachs renaturiert werden kann.

Verfahrenshinweis: Durchführung der 237. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 576 im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB: Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 237. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 576 sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Der Vorentwurf der 237. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 wird im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (k.stock@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Planunterlagen öffentlich ausgelegt vom 21.10.2024 bis einschl. 22.11.2024 während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden, Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Stock, Bereich 5.2, Tel. 0571-89334. E-Mail: k.stock@minden.de, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 15.10.2024

Der Bürgermeister                     In Vertretung Peter Wansing, Beigeordneter

Kontaktperson

Stadt Minden

Katja Stock

5.22 Verbindliche Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel.: +49 571 89 334

k.stock@minden.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung:

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Planzeichnung

Informationen

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