Flächennutzungsplan Stadt Minden Frühzeitige Beteiligung

243. Änderung Flächennutzungsplan "Nördlich Padweg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.02.2025 bis 07.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 31.01.2025

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 243. Änderung des Flächennutzungsplanes " Nördlich Padweg" im Stadtbezirk Kutenhausen

Einleitungsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 04.12.2024.

Änderungsbereich: Nördlich Padweg, zwischen der ehemaligen MKB-Bahnstrecke und Kutenhauser Straße sowie die Parkplätze östlich der Kutenhauser Straße / nördlich Feldweg (siehe obiger Übersichtsplan).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, im Bereich nördlich des Padweges, die derzeit dargestellte Fläche für die Landwirtschaft in Gemischte Baufläche (M) zu ändern. Durch die Darstellung „Gemischte Baufläche“ (M) soll die vorhandene Bebauung westlich der Kutenhauser Straße planungsrechtlich abgesichert werden und eine Teilfläche des vorhandenen Parkplatzes östlich der Kutenhauser Straße nachträglich bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig gemacht werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB: Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 243. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Der Vorentwurf der 243. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025 veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (r.diesselmeier@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Planunterlagen öffentlich ausgelegt vom 10.02.2025 bis einschl. 07.03.2025 während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden, Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand. Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Dießelmeier, Bereich 5.2, Tel. 0571-89636, E-Mail: r.diesselmeier@minden.de, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 24.01.2025                                Der Bürgermeister, Michael Jäcke

Kontaktperson

Stadt Minden
Rafaela Dießelmeier
5.22 Verbindliche Bauleitplanung
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Telefon: +49 571 89 636
r.diesselmeier@minden.de

Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden.

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