Bebauungsplan Stadt Minden Öffentliche Auslegung

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 949 "Anzenweg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.03.2025 bis 25.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 14.03.2025

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 949 „Anzenweg“ im Stadtbezirk Meißen (Internetveröffentlichung)

Entwurfsbeschluss: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 26.02.2025.

Geltungsbereich: Flurstücke 86, 87, 89, 90, 95, 96, 97, 98, 99, 190, 398 und 399 der Flur 5, Gemarkung Meißen (siehe Übersichtsplan).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser.

Veröffentlichung im Internet: Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden im Internet unter www.minden.de/beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschl. 25.04.2025 veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch (c.krome@minden.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung öffentlich ausgelegt vom 24.03.2025 bis einschl. 25.04.2025 bei der Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden, Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr). Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.

Es liegen Informationen (Stellungnahmen, Gutachten, Fachbeiträge) und insbesondere ein Umweltbericht zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Informationen zu(r/m):

  • Baubedingten Auswirkungen durch Luftschadstoff-, Lärm- und Lichtemissionen sowie Erschütterungen, Wärmeentwicklung und Strahlung
  • Verkehrslärmimmissionen und Lärmemissionen stationärer Geräte
  • Immissionen aus der Landwirtschaft
  • Störfallbetrieben
  • Abfallbeseitigung
  • Löschwasserversorgung
  • Kampfmittelbelastung
  • Erdgashochdruckleitung
  • Hochwasserschutz
  • Fahrzeugaufkommen, Rettungswegen, Schulwegsicherheit und Sichtfeldern
  • Spielplatz
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Informationen zu(r/m):

  • Lichtimmissionen und technischen Ausführung von Beleuchtungseinrichtungen
  • Geschützten Arten und artenschutzrechtlichen Belangen und Vorkommen im Plangebiet
  • Schutzgebieten und Biotopverbundflächen
  • Vogelschlag
  • Gärtnerischen Gestaltung und Gehölzpflanzung
  • Eingriffen in Biotoptypen
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche durch Informationen zur:

  • Flächeninanspruchnahme und -versiegelung

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch Informationen zu(r/m):

  • Baugrunderkundung, Baugrundbeurteilung und Gründung
  • Versickerungsfähigkeit
  • Bodenfunktionen, Bodenfruchtbarkeit, Bodenschutzwürdigkeit und Bodenschutzkonzept
  • Kompensationsmaßnahmen und Ökokonto
  • Altlasten und Altablagerungen
  • Bergbaulichen Einwirkungen
  • Versiegelung und Verdichtung des Bodens
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Informationen zu(r/m):

  • Niederschlagsentwässerung und -versickerung sowie Schmutzwasserbeseitigung
  • Starkregenereignissen
  • Regenwassersensiblen Gestaltung
  • Grundwasserschutz
  • Wasserschutzgebiet
  • Gesetzlichen Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten
  • Grundwasserneubildungsrate
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch Informationen zu(r):

  • Solarenergiegewinnung und Energieeffizienz
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Hellen Baumaterialien
  • Frischluftkorridoren
  • Reduzierung von CO2-Emissionen
  • Veränderung der mikro-, meso- und makroklimatischen Verhältnisse
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch Informationen zu(r/m):

  • Ortsrandeingrünung
  • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
  • Landschaftsschutzgebieten
  • Landschaftsplan Porta-Westfalica
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch Informationen zu(r):

  • Bodendenkmälern sowie kultur- und/oder naturgeschichtlichen Bodenfunden
  • Baudenkmälern
  • Allgemeinen Landeskultur
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch Informationen zur:

  • Größenveränderung der vorhandenen Biotoptypen

Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Datenschutz: Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Krome, Bereich 5.2, Tel. 0571-89195,

E-Mail: c.krome@minden.de, Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.

Minden, den 05.03.2025                            Der Bürgermeister, Michael Jäcke      

Kontakt

Stadt Minden

Caroline Krome

5.22 Verbindliche Bauleitplanung

Kleiner Domhof 17

32423 Minden

Tel.: +49 571 89 195

c.krome@minden.de

Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.minden.de/datenschutz) und den Informationspflichten (www.minden.de/informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden.

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