Außenbereichssatzung Gemeinde Nordkirchen Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung "Altendorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 02.08.2024
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich „Altendorf“ im Ortsteil Nordkirchen

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 die Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Wohnbereich „Altendorf“ im Ortsteil Nordkirchen beschlossen.

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst die Flurstücke 54 – 69, 71, 77 – 81 der Flur 38, Gemarkung Nordkirchen, und ergibt sich aus der Planzeichnung.

Der Entwurf der Satzung wird mit dem Satzungstext gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 01.07.2024 bis zum 02.08.2024 auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen unter

https://serviceportal.nordkirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10370/show

und auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/nordkirchen/beteiligung/themen

veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen im Fachbereich Bauen, Planung und Umwelt im Bürogebäude in Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2a, Zimmer 12 während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Dienststunden sind:

Montag bis Mittwoch sowie Freitag 08:30 - 12:30 Uhr,

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr,

Donnerstag 07:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr,

sowie nach Vereinbarung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise über die zuvor genannten Webseiten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderen Wegen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Außenbereichssatzung Altendorf unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Satzungstext und Begründung, erstellt von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB, Bielefeld, 10.06.2024

  • enthält Aussagen zu Umweltbelangen wie Natur- und Landschaftsschutz, Biotop- und Artenschutz, zu wasserwirtschaftlichen Belangen, zu Anforderungen an den Klimaschutz, zum Immissionsschutz und der Anpassung an den Klimawandel unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung.
  • Betroffene Schutzgüter: Betroffene Schutzgüter: Betroffene Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter.

Die Außenbereichssatzung bedarf keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Kontaktperson

Daniel Schlecht

Gemeinde Nordkirchen

Fachbereich 3

Bauen, Planung und Umwelt

Team 30

Gemeindeentwicklung und Tiefbau

Teamleiter

Telefon:  +49 2596 917 149

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