Flächennutzungsplan Gemeinde Nordkirchen Erneute Beteiligung

24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.10.2024 bis 29.11.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 und Satz 2.

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 85 und Nr. 86 in Flur 3 und teilw. die Flurstücke Nr. 106 in Flur 4 und Nr. 221 in Flur 3 der Gemarkung Capelle und ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Der Planentwurf wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.10.2024 bis zum 29.11.2024 auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen unter

https://serviceportal.nordkirchen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10370/show

und auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/nordkirchen/beteiligung/themen

veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Fachbereich Bauen, Planung und Umwelt im Bürogebäude in Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2 a, Zimmer 12, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Dienststunden sind:

Montag bis Mittwoch sowie Freitag 08:30 - 12:30 Uhr,

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr,

Donnerstag 07:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr,

sowie nach Vereinbarung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise über die zuvor genannten Webseiten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderen Wegen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 24. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Planbegründung, erstellt von WoltersPartner, Coesfeld, 02.04.2020
  • enthält insbesondere Aussagen zu Natur- und Landschaftsschutz, zur Eingriffsregelung, zum Biotop- und Artenschutz, zu den Anforderungen an den Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel.
  • Betroffene Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und Sachgüter.
  1. Umweltbericht, erstellt von WoltersPartner, Coesfeld, 02.04.2020
  • mit der Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und der erheblichen Umweltauswirkungen.
  • mit Aussagen zur Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung.
  • mit Aussagen zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sowie zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten.
  • mit der Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung / Ausgleich.

Betroffene Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter.

  1. Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden aus den Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB:

Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 05.11.2018

                     Zum Thema: Kompensationsfläche

                     Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Klimaschutz

Stellungnahme des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, Abtl. Archäologie, vom 06.11.2018

                     Zu den Themen: archäologische und paläontologische Bodendenkmäler

                     Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Landschaft, Kulturgüter

Stellungnahme der Gelsenwasser AG vom 09.11.2018

                     Zum Thema: Versorgungsleitungen

                     Betroffene Schutzgüter: Mensch, Wasser

Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 28.10.2018          

                     Zum Thema: Immissionsschutz

                     Betroffene Schutzgüter: Mensch

Stellungnahme des Lippeverbandes vom 26.11.2018

                     Zu den Themen: Entwässerung, Durchlässigkeit des Bodens

                     Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Wasser

Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abtl. Bergbau und Energie, vom 23.11.2018

                     Zum Thema: Bergwerksfelder

                     Betroffene Schutzgüter: Boden, Wasser

Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Abtl. Archäologie, vom 06.11.2018

                     Zu den Themen: archäologische und paläontologische Bodendenkmäler

                     Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Landschaft, Kulturgüter

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 22.01.2024

          Zum Thema: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen

          Flächen

                     Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche

Stellungnahme des Kreis Coesfeld vom 01.02.2024

          Zu den Themen: Bodenschutz, Landschaftsplan, Artenschutz

          Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Landschaft, Tiere, Pflanzen,

          Biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz

Stellungnahme einer Rechtsanwaltskanzlei vom 01.02.2024

            Zum Thema: Bodenrechtliche Spannung mit benachbarter Wohnnutzung,

            Immissionsschutz

Betroffene Schutzgüter: Fläche, Mensch und seine Gesundheit

Nordkirchen, den 28.10.2024

Dietmar Bergmann

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Daniel Schlecht
Telefon: 02596-917-149
E-Mail: daniel.schlecht@nordkirchen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Plandarstellung
  • Begründung mit Umweltbericht

Informationen

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