Bekanntmachung
der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 und Satz 2.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 85 und Nr. 86 in Flur 3 und teilw. die Flurstücke Nr. 106 in Flur 4 und Nr. 221 in Flur 3 der Gemarkung Capelle und ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Der Planentwurf wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.10.2024 bis zum 29.11.2024 auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen unter
https://serviceportal.nordkirchen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10370/show
und auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/nordkirchen/beteiligung/themen
veröffentlicht.
Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Fachbereich Bauen, Planung und Umwelt im Bürogebäude in Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2 a, Zimmer 12, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.
Dienststunden sind:
Montag bis Mittwoch sowie Freitag 08:30 - 12:30 Uhr,
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr,
Donnerstag 07:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise über die zuvor genannten Webseiten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderen Wegen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 24. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Betroffene Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter.
Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 05.11.2018
Zum Thema: Kompensationsfläche
Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Klimaschutz
Stellungnahme des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, Abtl. Archäologie, vom 06.11.2018
Zu den Themen: archäologische und paläontologische Bodendenkmäler
Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Landschaft, Kulturgüter
Stellungnahme der Gelsenwasser AG vom 09.11.2018
Zum Thema: Versorgungsleitungen
Betroffene Schutzgüter: Mensch, Wasser
Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 28.10.2018
Zum Thema: Immissionsschutz
Betroffene Schutzgüter: Mensch
Stellungnahme des Lippeverbandes vom 26.11.2018
Zu den Themen: Entwässerung, Durchlässigkeit des Bodens
Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Wasser
Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abtl. Bergbau und Energie, vom 23.11.2018
Zum Thema: Bergwerksfelder
Betroffene Schutzgüter: Boden, Wasser
Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Abtl. Archäologie, vom 06.11.2018
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 22.01.2024
Zum Thema: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen
Flächen
Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche
Stellungnahme des Kreis Coesfeld vom 01.02.2024
Zu den Themen: Bodenschutz, Landschaftsplan, Artenschutz
Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Landschaft, Tiere, Pflanzen,
Biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz
Stellungnahme einer Rechtsanwaltskanzlei vom 01.02.2024
Zum Thema: Bodenrechtliche Spannung mit benachbarter Wohnnutzung,
Immissionsschutz
Betroffene Schutzgüter: Fläche, Mensch und seine Gesundheit
Nordkirchen, den 28.10.2024
Dietmar Bergmann
Bürgermeister
Herr Daniel Schlecht Telefon: 02596-917-149 E-Mail: daniel.schlecht@nordkirchen.de