Bebauungsplan Gemeinde Nordkirchen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.12.2024 bis 20.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“ der Gemeinde Nordkirchen

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 157 sowie 1 der Flur 13 in der Gemarkung Südkirchen.

Der Planentwurf wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 16.12.2024 bis zum 20.01.2025 auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen unter

https://serviceportal.nordkirchen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10370/show

und auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/nordkirchen/beteiligung/themen

veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Fachbereich Bauen, Planung und Umwelt im Bürogebäude in Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2 a, Zimmer 12, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Dienststunden sind:

Montag bis Mittwoch sowie Freitag 08:30 - 12:30 Uhr,

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr,

Donnerstag 07:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr,

sowie nach Vereinbarung.

Hinweis: Am 24.12.2024, am 27.12.2024 und am 31.12.2024 ist die Verwaltung geschlossen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise über die zuvor genannten Webseiten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderen Wegen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“ unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1.   Planbegründung, erstellt von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB, Bielefeld, 18.11.2024

  • enthält insbesondere Aussagen zum Klimaschutz, zu Bepflanzungen, zur Versiegelung, zur Solarenergie, zum Trinkwasser, zum Niederschlagswasser, zum naturschutzrechtlichen Eingriff, zum Artenschutz, zum Immissionsschutz, zum Hochwasserschutz und der Gewässerunterhaltung, zum Bodenschutz, zu Belangen der Landwirtschaft, zum Denkmalschutz und zu Altlasten.
  • Betroffene Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und Sachgüter.

2.   Umweltbericht, erstellt von öKon GmbH, Münster, 25.11.2024

  • Mit den Zielen des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplanungen und deren Berücksichtigung bei der Planänderung.
  • Mit der Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt.
  • Mit der Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung.
  • Mit Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
  • Betroffene Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch und seine Gesundheit, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

3.   Schalltechnisches Gutachten - Immissionsprognose -, erstellt vom Ingenieurbüro Richters & Hüls, Ahaus, 23.08.2024

  • Enthält Aussagen zur Verträglichkeit des Feuerwehrgerätehauses mit der umliegenden Wohnnutzung.
  • Betroffene Schutzgüter: Mensch und seine Gesundheit.

4.   Schalltechnische Stellungnahme zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteils Südkirchen, erstellt vom Ingenieurbüro Richters & Hüls, Ahaus, 23.08.2024

  • Enthält Aussagen zu einer möglichen künftigen Wohnnutzung in der Nachbarschaft des Feuerwehrgerätehauses.
  • Betroffene Schutzgüter: Mensch und seine Gesundheit.

5.   Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung, erstellt von ÖKon GmbH, Münster, 25.11.2024

  • Enthält Aussagen dazu, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verletzt werden können.
  • Betroffene Schutzgüter: Tiere, biologische Vielfalt.

6.   Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden aus den Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB:

Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 30.11.2023

      Zum Thema: Kompensation.

      Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Landschaft, Klimaschutz.

Stellungnahme des Lippeverbandes vom 21.12.2023

      Zu den Themen: Schmutzwasseranfall und Niederschlagsentwässerung.

      Betroffenes Schutzgut: Wasser.

Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - Archäologie für Westfalen vom 14.12.2023

      Zum Thema: Bodendenkmäler.

      Betroffene Schutzgüter: Fläche, Boden, Kulturgüter.

Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 02.01.2024

      Zu den Themen: Löschwasserversorgung, Bodenschutz, Entwässerung, Landschaftsbild, Immissionsschutz, Artenschutz.

      Betroffene Schutzgüter: Fläche, Boden, Wasser, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Tiere.

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 18.12.2023

      Zu dem Thema: Kompensation.

      Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Landschaft, Klimaschutz, Wasser, Pflanzen, Kulturgüter, biologische Vielfalt.

Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 22.12.2023

      Zu den Themen: Oberflächenentwässerung, Lärmschutz

      Betroffene Schutzgüter: Wasser, Mensch und seine Gesundheit

Nordkirchen, den 11.12.2024

Dietmar Bergmann

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Daniel Schlecht
Telefon: 02596-917-3001

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