Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“ der Gemeinde Nordkirchen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 157 sowie 1 der Flur 13 in der Gemarkung Südkirchen.
Der Planentwurf wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 16.12.2024 bis zum 20.01.2025 auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen unter
https://serviceportal.nordkirchen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10370/show
und auf der Homepage der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/nordkirchen/beteiligung/themen
veröffentlicht.
Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Fachbereich Bauen, Planung und Umwelt im Bürogebäude in Nordkirchen, Ferdinand-Kortmann-Straße 2 a, Zimmer 12, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.
Dienststunden sind:
Montag bis Mittwoch sowie Freitag 08:30 - 12:30 Uhr,
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr,
Donnerstag 07:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung.
Hinweis: Am 24.12.2024, am 27.12.2024 und am 31.12.2024 ist die Verwaltung geschlossen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise über die zuvor genannten Webseiten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderen Wegen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Südkirchen“ unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Planbegründung, erstellt von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB, Bielefeld, 18.11.2024
2. Umweltbericht, erstellt von öKon GmbH, Münster, 25.11.2024
3. Schalltechnisches Gutachten - Immissionsprognose -, erstellt vom Ingenieurbüro Richters & Hüls, Ahaus, 23.08.2024
4. Schalltechnische Stellungnahme zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteils Südkirchen, erstellt vom Ingenieurbüro Richters & Hüls, Ahaus, 23.08.2024
5. Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung, erstellt von ÖKon GmbH, Münster, 25.11.2024
6. Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden aus den Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB:
Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 30.11.2023
Zum Thema: Kompensation.
Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Landschaft, Klimaschutz.
Stellungnahme des Lippeverbandes vom 21.12.2023
Zu den Themen: Schmutzwasseranfall und Niederschlagsentwässerung.
Betroffenes Schutzgut: Wasser.
Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - Archäologie für Westfalen vom 14.12.2023
Zum Thema: Bodendenkmäler.
Betroffene Schutzgüter: Fläche, Boden, Kulturgüter.
Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 02.01.2024
Zu den Themen: Löschwasserversorgung, Bodenschutz, Entwässerung, Landschaftsbild, Immissionsschutz, Artenschutz.
Betroffene Schutzgüter: Fläche, Boden, Wasser, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Tiere.
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 18.12.2023
Zu dem Thema: Kompensation.
Betroffene Schutzgüter: Boden, Fläche, Landschaft, Klimaschutz, Wasser, Pflanzen, Kulturgüter, biologische Vielfalt.
Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 22.12.2023
Zu den Themen: Oberflächenentwässerung, Lärmschutz
Betroffene Schutzgüter: Wasser, Mensch und seine Gesundheit
Nordkirchen, den 11.12.2024
Dietmar Bergmann
Bürgermeister
Herr Daniel Schlecht Telefon: 02596-917-3001